Verkehr

Lufthansa: EuGH erklärt Genehmigung Finanzhilfen für nichtig

Die milliardenschweren Hilfen des Bundes für Lufthansa hätten nicht genehmigt werden dürfen. Ein entsprechendes Urteil verkündeten die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch. Sie verwiesen einem Bericht der Nachrichtenagentur DPA zufolge auf mehrere Fehler der EU-Kommission.

Diese hatte die Hilfen in Höhe von sechs Milliarden Euro im Juni 2020 genehmigt, woraufhin Ryanair und Condor vor Gericht gezogen waren.

Die Richter bemängelten, dass die EU-Kommission fälschlicherweise angenommen habe, dass sich die Kranich-Airline die benötigten Finanzmittel nicht auf den Märkten beschaffen könne. Darüber hinaus sei die Marktmacht des Konzerns an verschiedenen Flughäfen verkannt worden. Die Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt worden seien, hätten nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wurde, erläuterten die Richter.

Die Corona-Pandemie hatte die Geschäfte er Lufthansa nahezu zum Erliegen gebracht und so mehrere Zehntausend Arbeitsplätze gefährdet. Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesregierung im Frühjahr 2020 entschieden, die größte deutsche Airline finanziell zu unterstützen.

Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Lufthansa erklärte gegenüber touristik aktuell, das Urteil zu analysieren und anschließend über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Die von der Europäischen Kommission genehmigten Stabilisierungsmaßnahmen sowie rund 92 Millionen Euro Zinsen seien bereits vollständig zurückgezahlt worden, sagte eine Sprecherin. Auch die beiden stillen Einlagen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) seien bereits im Oktober und November 2021 zurückgezahlt worden. Der WSF habe seine im Zuge der Stabilisierung erworbenen Aktien der Deutschen Lufthansa AG 2022 veräußert. „Die Stabilisierung war damit bereits vor dem heutigen Urteil des Gerichts vollständig beendet.“