Klage gegen Reisebüro: Urteil in FTI-Fall verschoben

Das für den heutigen Donnerstag angekündigte Urteil im Rechtsstreit zwischen Reisebüro-Kunden und einer LCC-Agentur in Zusammenhang mit der Insolvenz von FTI wurde vorerst verschoben. Wie das zuständige Amtsgericht im niedersächsischen Nordhorn auf ta-Anfrage mitteilt, soll die Urteilsverkündung nun „wahrscheinlich in der kommenden Woche“ erfolgen. Der Richterspruch wird von der Branche mit Spannung und auch mit Sorge erwartet. Denn er könnte wegweisend für die Beratungspflicht von Reisebüros in Deutschland sein.

Im Kern geht es um die Frage, ob Reisevermittler Kunden bei Hinweisen auf eine drohende Insolvenz eines Veranstalters informieren müssen. Im verhandelten Fall hatte, wie berichtet, ein Paar im März 2024 über sein Stamm-Reisebüro einen zehntägigen Hotelaufenthalt in Venedig als Einzelleistung bei FTI gebucht. Wenige Tage vor Reiseantritt am 6. Juni meldete der Veranstalter Insolvenz an. Das Reisebüro informierte die Kunden, dass die Reise nicht stattfinden könne. Da jedoch die Flüge gebucht waren, reiste das Paar dennoch und buchte ein Ersatzhotel auf eigene Kosten.

Um unter anderem die entstandenen Kosten einzuklagen, zogen die Kunden anschließend vor Gericht. Sie sind überzeugt, dass die finanziellen Schwierigkeiten des Münchner Veranstalters dem Reisebüro bekannt waren und dieses daraufhin von der Buchung bei FTI hätte abraten müssen.

Sollte das Gericht zugunsten der Kläger entscheiden, könnte Reisebüros in Deutschland eine Klagewelle drohen. Aktuell ist ein weiterer Fall im Zuge der FTI-Insolvenz anhängig, der am 4. Dezember am Amtsgericht Bad Homburg verhandelt werden soll.

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