Nach der Niederlage vor dem Kammergericht Berlin prüft Dertour aktuell eine Nichtzulassungsbeschwerde. Wie der Reiseveranstalter auf Anfrage von touristik mitteilt, wolle man damit „Rechtssicherheit für die gesamte Branche schaffen“.
„Wir stehen klar hinter dem DRSF als wichtigem Schutz für Reisende“, heißt es. Er gebe Urlaubern Orientierung und Sicherheit: Im Falle einer Insolvenz erhielten sie ihr bereits gezahltes Geld zurück oder würden während der Reise weiter betreut und sicher nach Hause gebracht.
Dertour sieht strukturelle Schwächen des Fonds
So klar die Zielsetzung sei, so deutlich seien jedoch auch die strukturellen Schwächen, die es noch zu beheben gelte. „So wurden Reiseveranstalter bei der Gründung des Fonds faktisch doppelt zur Kasse gebeten – für ein und dieselbe Absicherung. Das ist sachlich nicht nachvollziehbar und wirtschaftlich nicht akzeptabel.“
Da dies kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem sei, das auch künftig alle Unternehmen betreffen werde, die neu in den Fonds eintreten, prüfe man eine Nichtzulassungsbeschwerde sowie weitere rechtliche Schritte.

Auch DRV analysiert Urteil
Das Kammergericht Berlin hatte vor Kurzem die Klage von Dertour gegen den Deutschen Reisesicherungsfonds auf Rückzahlung von rund 1,27 Millionen Euro abgewiesen. Nach Auffassung der Richterinnen müssen bei der Berechnung der Fondsentgelte sämtliche im jeweiligen Abrechnungszeitraum erzielten Umsätze berücksichtigt werden – unabhängig davon, wann die Reisen gebucht wurden.
Eine Ausnahme für sogenannte Altbuchungen lasse sich weder aus dem Gesetz noch aus dessen Zielsetzung ableiten. Auch den Vorwurf einer unzulässigen Doppelbelastung wies das Gericht zurück.
Auch der Deutsche Reiseverband (DRV) kündigte nach der Urteilsverkündung an, die Entscheidung eingehend zu analysieren. Der DRV forciert ebenso wie Dertour eine abschließende rechtliche Klärung, da das Verfahren weitreichende Auswirkungen auf die Reiseveranstalter und den gesamten Reisemarkt haben könnte.



