Mit Blick auf den anhaltenden Iran-Krieg und die Folgen wächst bei Urlaubern die Sorge, dass der Preis ihrer gebuchten Pauschalreise nachträglich steigen könnte. Tatsächlich ist eine nachträgliche Preisanpassung gesetzlich erlaubt. Möglich wird dies durch Vorgaben der EU-Pauschalreiserichtlinie, die in Deutschland in den Paragrafen 651f und 651g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankert sind.
Dort heißt es: „Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis einseitig nur erhöhen, wenn 1. der Vertrag diese Möglichkeit vorsieht und zudem einen Hinweis auf die Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Senkung des Reisepreises nach Absatz 4 Satz 1 sowie die Angabe enthält, wie Änderungen des Reisepreises zu berechnen sind, und 2. die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
Der Reiseveranstalter hat den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitzuteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.“
Konkret kann der Reisepreis um bis zu acht Prozent erhöht werden. Liegt die Erhöhung über acht Prozent des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, muss der Veranstalter den Reisenden laut Paragraf 651g BGB vorab informieren und ihm die Wahl lassen: Entweder akzeptiert der Kunde den höheren Preis oder er kann kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

TUI und Dertour ohne Preisanpassungsklausel in den AGB
Eine nachträgliche Erhöhung der Preise ist bei den großen deutschen Reiseveranstaltern derzeit allerdings nicht vorgesehen. Sowohl TUI als auch Veranstalter Dertour und dessen Schwestermarken verzichten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf entsprechende Preisanpassungsklauseln. Laut einer TUI-Sprecherin bedeutet dies „volle Planungssicherheit“ für die Gäste.
Auch Dertour betont, dass nachträgliche Mehrkosten – etwa durch steigende Flugkosten – nach der Buchung nicht an Kunden weitergegeben würden. Dieses Risiko trage der Reiseveranstalter selbst. „Die Preis- und Kostensicherheit ist ein zentraler Vorteil der Pauschalreisen von Veranstaltern, deren AGB keine Preisanpassungsklauseln enthalten.“
Schauinsland und Alltours schließen nachträgliche Erhöhung aus
Doch auch Schauinsland-Reisen und Alltours, die sich in ihren AGB grundsätzlich eine Preisanpassung vorbehalten, wollen die Preise für bestehende Buchungen nicht erhöhen. Alltours hatte dies bereits Ende April angekündigt. Anfang Mai erklärte dann auch Schauinsland-Reisen, „keine nachträglichen Preiserhöhungen auf bestehende Buchungen“ vorzunehmen.
Damit bleibt der bei der Buchung vereinbarte Reisepreis verbindlich. „Kundinnen und Kunden können sich dadurch aktuell auf volle Preissicherheit verlassen“, erklärt Geschäftsführer Detlef Schroer. Gerade in der aktuellen Situation rund um die Kerosinversorgung sei Transparenz für Schauinsland-Reisen „ein zentrales Anliegen“. Das Unternehmen halte sich „konsequent an die getroffenen Preisvereinbarungen“ und werde zusätzliche Kosten in der derzeitigen Lage „nicht rückwirkend an Kundinnen und Kunden weitergeben“, so Schroer.
Mit Blick auf die Neubuchungen können Preisanpassungen jedoch nicht ausgeschlossen werden. So verwies Christoph Debus, Chef der Dertour Group, jüngst gegenüber dem Tagesspiegel auf steigende Kerosinpreise. „Wenn dies auf dem Niveau bleibt, können wir Kostensteigerungen für zukünftige Buchungen nicht ausschließen.“
Intrepid, LMX und Ruf Jugendreisen: Ebenfalls keine Preisanpassungen
Neben den vier großen Veranstaltern hat auch Intrepid Travel angekündigt, in diesem Jahr keine zusätzlichen Aufschläge auf bestehende oder neue Buchungen zu erheben. „Reisen sollte aufregend sein, nicht mit Unsicherheit verbunden“, sagt Chief Marketing Officer Hazel McGuire.
LMX hält ebenfalls die Preise stabil. Trotz der rechtlich zulässigen Möglichkeit, gestiegene Kerosinkosten über nachträgliche Preisaufschläge weiterzugeben, plane man derzeit keine entsprechenden Anpassungen, heißt es aus Leipzig. So wolle man „ein deutliches Zeichen der Verlässlichkeit für den Reisevertrieb und die Endkunden“ setzen.
Gleiches kündigt Ruf Jugendreisen an: „Gerade bei Jugendreisen ist Planungssicherheit entscheidend. Wir verzichten bewusst auf nachträgliche Preiserhöhungen und verstehen das als Investition in Vertrauen, Fair Play und langfristige Kundenbeziehungen“, sagt Kristina Oehler, geschäftsführende Gesellschafterin.
Gebeco schließt Anpassungen nicht aus
Veranstalter Gebeco will für bereits gebuchte Reisen derzeit keine nachträglichen Preiserhöhungen vornehmen. „Es gelten allerdings die Regelungen unserer AGB, wonach bei sich weiter veränderten Rahmenbedingungen Nachbelastungen nicht grundsätzlich auszuschließen sind“, sagt CCO Michael Knapp auf Anfrage.


