Balearen-Gesetz: Umsetzung in zwei Phasen

Auch in Magaluf soll das neue Gesetz gelten. Foto: Melia
Auch in Magaluf soll das neue Gesetz gelten. Foto: Melia

Das Mitte Januar von der Regierung beschlossene Gesetz, das den Feiertourismus und den Alkoholkonsum auf den Balearen eindämmen soll, wird in zwei Phasen eingeführt. Außerhalb der Resorts gilt die neue Verordnung ab April dieses Jahres, in den Hotels spätestens zum Start der Sommersaison 2021.

Der Grund dafür sind bestehende Verträge zwischen Hotels und Veranstaltern. „Diese bleiben unverändert gültig. Die Verordnung gilt erst für die nächsten Vertragsverhandlungen“, sagte die Ministerpräsidentin der Balearen, Francina Armengol, auf der Reisemesse Fitur gegenüber touristik aktuell.

In den Verträgen soll geregelt werden, dass die All-inclusive-Hotels in den betroffenen Gebieten zum Mittag- und Abendessen pro Gast nur drei alkoholische Getränke kostenfrei anbieten dürfen. Die Einzelheiten und die technische Umsetzung müssen in den nächsten Monaten noch ausgearbeitet werden.

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Fest steht schon, für welche Gebiete die neue Regelung gilt: für die Playa de Palma, Arenal und Magaluf auf Mallorca sowie für Sant Antoni auf Ibiza. Der Ministerin zufolge gibt es detaillierte Pläne, in denen die entsprechenden Straßenzüge eingezeichnet sind.

Ab April gilt dort: Aktionen wie „Happy Hour“ oder „2 für 1“ und Kneipenrundgänge à la Pub Crawl sind verboten. Geschäfte dürfen zwischen 21.30 Uhr und 8 Uhr keinen Alkohol verkaufen, Alkohol-Automaten werden abgebaut. Bestehende Lizenzen für Partyboote werden überprüft, neue nicht erteilt.

„Es waren prozentual immer nur wenige Besucher, die zu viel getrunken haben. Aber die waren sehr auffällig und es wurde sehr viel über sie gesprochen“, sagt Pedro Homar. Der Chef der Fundacion Turismo Palma de Mallorca 365, in dessen Gebiet auch die Playa de Palma fällt, begrüßt das Gesetz. Es steigere die Qualität der Insel.

Mehr zum Thema lesen Sie in touristik aktuell 3/2020, die nächste Woche erscheint.

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