Hurtigruten: Reiseabsagen wegen Vollchartern

Fünf Antarktis-Reisen der Midnatsol Anfang 2019 wurden verchartert
Fünf Antarktis-Reisen der Midnatsol Anfang 2019 wurden verchartert. Foto: Joerg Terhart
Fünf Antarktis-Reisen der Midnatsol Anfang 2019 wurden verchartert
Fünf Antarktis-Reisen der Midnatsol Anfang 2019 wurden verchartert. Foto: Joerg Terhart

Gästen mit bestehenden Buchungen würden Kabinen auf anderen Antarktis-Reisen der Midnatsol mit fünf Prozent Ermäßigung und rund 210 Euro Bordguthaben angeboten, heißt es bei Hurtigruten. Zudem hätten die Kunden die Option, auf das neue Expeditionsschiff Roald Amundsen umzubuchen, das 2018 in Dienst gestellt wird. In diesem Fall werde der Frühbucherpreis angesetzt und ebenfalls fünf Prozent Preisnachlass sowie besagtes Bordguthaben gewährt.

Kunden haben aber auch die Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen, erklärt Rechtsanwalt Kay Rodegra, Herausgeber der „Würzburger Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten“, auf Anfrage von touristik aktuell: „Ein Reiseveranstalter kann aufgrund einer betriebswirtschaftlichen Entscheidung nicht einfach eine gebuchte Reise absagen. Ein einseitiges Rücktrittsrecht steht ihm nicht zu.“

Der Kunde habe bei einer entsprechenden Absage den Anspruch auf Erstattung des Reisepreises und zusätzlich einen Schadensersatzanspruch, so der Reiserechtsexperte weiter. „Er kann die Zusatzkosten für eine vergleichbare Ersatzreise geltend machen oder Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude verlangen.“