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Infektionsschutz: Bundestag beschließt Änderungen

Der Bundestag hat beschlossen, die epidemische Lage in Deutschland zum 25. November auslaufen zu lassen. Aufgrund der angespannten Corona-Situation wurde jedoch eine Übergangsfrist bis 15. Dezember festgelegt. Auch der Bundesrat hat dem neuen Infektionsschutzgesetz mittlerweile zugestimmt.

Für die Branche sind vor allem folgende Änderungen wichtig: Flächendeckende Schließungen von Betrieben, in der Gastronomie und der Hotellerie sollen nicht mehr möglich sein – allerdings kann je nach Inzidenz oder Hospitalisierungsrate die Personenzahl in den genannten Einrichtungen begrenzt werden.

Zudem wird im ÖPNV und in der Bahn neben der Maskenpflicht eine 3G-Regel eingeführt. Wie diese kontrolliert werden soll, steht jedoch noch nicht fest.

Die 3G-Regel gilt auch Arbeitsplatz und muss vom Arbeitgeber dokumentiert werden. Kostenlose Bürgertests sind weiterhin möglich.

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