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Waldbrände: Können Urlauber kostenfrei stornieren?

Viele Urlauber überlegen derzeit, ob sie aufgrund der Waldbrände in einigen südeuropäischen Ländern ihre Reise besser stornieren sollten

Viele Urlauber überlegen derzeit, ob sie aufgrund der Waldbrände in einigen südeuropäischen Ländern ihre Reise besser stornieren sollten. Foto: www.fotogestoeber.de

Hitze, Wassermangel, Rekordtemperaturen – der Sommer hält die Menschen vor allem in Südeuropa in Atem. In zahlreichen Destinationen wie Frankreich, Italien, Kroatien, Spanien und Portugal wüten Waldbrände. Immer mehr Urlauber fragen sich, ob es sich lohnt und sicher ist, in den betroffenen Regionen Urlaub zu machen. Doch welche Rechte haben sie? Können sie kostenfrei von einer Reise zurücktreten?

Laut dem auf Reise- und Flugrecht spezialisierten Rechtsanwalt Roosbeh Karimi aus Berlin sollten Reisende vorsichtig sein, wenn sie ihren geplanten Urlaub stornieren wollen. Pauschaltouristen könnten ihren Trip dann kostenfrei absagen, wenn er durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände absehbar erheblich beeinträchtigt ist – beispielsweise durch einen Brand in der Nähe des Hotels mit starker Rauchentwicklung. Extreme Hitze biete hingegen keinen Anlass für eine kostenfreie Stornierung, sagt Karimi.

Karimi: Urlaubsort muss unmittelbar betroffen sein

Der Jurist rät Urlaubern, abzuwarten. Beginne die Reise erst in ein paar Wochen, habe man kein Recht auf eine kostenlose Stornierung. Es komme auf die Entwicklungen vor Ort an. „Der Urlaubsort muss unmittelbar betroffen sein“, sagt Karimi. Und das könne man Wochen vor Reisebeginn nicht verlässlich sagen.

Reiseexperten am Counter, die sich derzeit mit vielen Fragen konfrontiert sehen, sollten laut Karimi ihre Kunden zur Vorsicht mahnen. „Wer Wochen vor einer geplanten Reise storniert, könnte auf den Kosten sitzen bleiben.“

Waldbrände: Vertrag kündigen oder Reisepreis mindern

Wenn ein Feuer erst dann ausbricht, wenn der Pauschalurlauber vor Ort ist, kann dieser den Vertrag kündigen und nach Hause fahren oder hat die Möglichkeit, den Reisepreis zu mindern, erläutert die Verbraucherzentrale Bremen gegenüber der Nachrichtenagentur DPA.

Wer den Urlaub abbrechen will oder muss, sollte sich an seinen Reiseveranstalter wenden und dazu die Hotline anrufen, erläutert Nicole Bahn von der Verbraucherzentrale. Falls der Urlauber im Zuge einer Notsituation schnell abreisen müsse und den Veranstalter nicht erreiche, könne er sich im Nachhinein alle anfallenden Kosten wie ein Zugticket zusätzlich zu der nicht erbrachten Leistung erstatten lassen.

Ute Fiedler