Reisevertrieb

Ü IV: Weitere Anträge können gestellt werden

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Antragstellung für die verlängerte Überbrückungshilfe IV freigeschaltet. Seit Freitag (1. April) können von der Corona-Pandemie stark beeinträchtige Unternehmen Anträge für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen. Die Antragsfrist endet am 15. Juni dieses Jahres.

Unternehmen, die die finanzielle Hilfe bereits für die Monate Januar bis März 2022 erhalten haben, jedoch weitere Hilfe benötigen, können laut Bundeswirtschaftsministerium die Förderung für April bis Juni über einen Änderungsantrag erhalten.
Unternehmen, die noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt haben, können nun einen Erstantrag für den kompletten Zeitraum Januar bis Juni stellen, heißt es in einer Pressenotiz.

Mit der Verlängerung der Überbrückungshilfe IV gehen Änderungen für die Reisebranche einher. Förderfähig sind weiterhin Provisionen und Service-Entgelte von Reisebüros sowie kalkulierte Margen von Reiseveranstaltern für Reisen, die zwischen Januar und Juni 2022 angetreten worden wären, jedoch coronabedingt storniert beziehungsweise abgesagt wurde. Dies gilt nun jedoch auch für Stornierungen aufgrund von 2G/2G-Plus-Regelungen bei fehlender Impfmöglichkeit, heißt es in den FAQ zur Überbrückungshilfe IV.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums zu finden.