
Bei den Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen sind für manche Behörden Maßnahmen in Deutschland maßgeblich. Das hat nichts mit der Realität der Touristik zu tun.
Die Corona-Hilfen bleiben für viele Unternehmen ein Dauerthema – auch nach den Schlussabrechnungen. Das zeigt sich aktuell wieder an Aufforderungen von Behörden in diversen Bundesländern. Dabei sollen Reisebüros nachträglich nachweisen, dass Umsatzeinbrüche während der Pandemie unmittelbar auf Maßnahmen in Deutschland zurückzuführen waren.
Das Problem: Das Geschäft in der Touristik wurde vor allem durch Reisewarnungen, Grenzschließungen und Einreisebeschränkungen im Ausland beeinflusst – und keineswegs nur durch Maßnahmen in Deutschland.
Alpha-Verbund mit kostenfreier erster Einschätzung
Der Reisebüro-Verbund Alpha mit seinem Marken Holiday Land und Schauinsland-Reisen Partner wird deshalb aktiv und bietet seinen Mitgliedsbüros kostenfreie erste Einschätzungen von Bescheiden und Widerspruchsentscheidungen an. Dabei ist aufgrund der kurzen Einspruchsfristen Eile geboten.
Zuvor hatte for Alpha-Zentrale in Oberursel diverse Fragen von Reisebüros in einem digitalen Fachgespräch mit Johannes Peter Voß-Lünemann von der Anwaltskanzlei Advant Beiten aufgegriffen. Im Mittelpunkt standen Nachweispflichten, Rechtsmittelfristen, Liquiditätsrisiken und der Umgang mit Rückforderungsbescheiden.
Gründe für Reiseausfälle sehr vielfältig
Die Prüfpraxis trifft die Reisebranche an einem empfindlichen Punkt. Viele Ausfälle lassen sich nicht eindeutig einer einzelnen Maßnahme zuordnen. Reisen wurden storniert, weil mehrere Faktoren gleichzeitig wirkten: Vorgaben in Deutschland, Beschränkungen in den Zielgebieten, reduzierte Flugprogramme und die Unsicherheit der Kunden.
Hinzu kommt der zeitliche Abstand. Reisebüros sollen heute Buchungen, Stornierungen und Provisionsverläufe aus den Jahren 2020 bis 2022 detailliert belegen. Nicht alle Daten sind noch vollständig verfügbar. Teilweise werden Nachweise verlangt, mit denen Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht rechnen konnten.
Fehlende Unterlagen als Problem
Je länger die Verfahren dauern, desto schwieriger wird die Rekonstruktion. Fehlende Unterlagen können zu Kürzungen oder Rückforderungen führen. Gleichzeitig bewerten Bewilligungsstellen Provisionen, Fixkosten, Unternehmensverbünde und mögliche Überkompensationen nicht überall gleich.
„Die Reisebranche lässt sich nicht mit einem rein nationalen Prüfraster erfassen“, betont Alpha-Chef Michael Sawang. Reisebüros bräuchten deshalb keine allgemeinen Hinweise, „sondern eine schnelle Einordnung ihres konkreten Falls“.
Fünf Handlungsschritte als Empfehlung
Aus dem Fachgespräch leitet Alpha fünf unmittelbare Handlungsschritte ab: Reisebüros sollten das Eingangsdatum und die Rechtsbehelfsbelehrung jedes Bescheids prüfen, Fristen fachlich klären lassen, vorhandene Buchungs- und Stornodaten sichern, fehlende Unterlagen schriftlich erklären und mögliche Rückforderungen frühzeitig in ihre Liquiditätsplanung einbeziehen.
touristik aktuell hatte in der Titelgeschichte der Ausgabe 11/2026 das Thema bereits aufgegriffen. Der Artikel mit dem Titel „Corona-Hilfen als Risiko“ kann als kostenlose E-Paper-Ansicht gelesen werden. Von den Verbänden hatte sich zuletzt der VUSR zum Thema Corona-Hilfen gemeldet und verkündet: „Wir kümmern uns und bleiben dran an dem Thema.“



