Reisebüros haben keine Hinweispflicht auf wirtschaftliche Risiken von Anbietern. In diesem Sinne urteilten Anfang dieses Jahres sowohl das Amtsgericht Nordhorn als auch das Amtsgericht Bad Homburg. In beiden Fällen waren Reisebüros mit Blick auf die FTI-Insolvenz verklagt worden. Der Vorwurf: Die Vertriebspartner des Veranstalters hätte auf die prekäre Finanzlage von FTI hinweisen müssen.
Der Kläger am Amtsgericht Nordhorn hatte nach dem Urteil Berufung angekündigt. Die zog er nun zurück und stärkte damit „die Position von Reisevermittlern bei möglichen Hinweispflichten im Zusammenhang mit Veranstalterinsolvenzen“, heißt es vom DRV.
DRV begrüßt Entscheidung „ausdrücklich“
In einer aktuellen Mitteilung begrüßt der Verband die Entscheidung „ausdrücklich“. Die Rechtsauffassung des DRV werde damit in nächster Instanz erneut bestätigt: „Eine aktive Hinweispflicht von Reisebüros auf wirtschaftliche Risiken von Reiseanbietern besteht nicht.“
Bereits das erstinstanzliche Urteil hatte klargestellt, dass die Beurteilung der wirtschaftlichen Stabilität von Reiseunternehmen nicht in den Aufgabenbereich von Reisemittlern fällt. Das Landgericht Osnabrück kam als entsprechende Berufungsinstanz zu dem Ergebnis, dass „eine Allgemeinkundigkeit beziehungsweise Offenkundigkeit der behaupteten konkret drohenden Insolvenz gerade nicht vorlag“ und hatte diesen deutlichen Hinweis der Klägerseite im April mitgeteilt.
Erleichterung bei LCC-Chef Markus Orth
„Wir freuen uns sehr über diese Entwicklung. Der Rückzug der Berufung bestätigt unsere klare Rechtsauffassung und schafft wichtige Sicherheit für die tägliche Praxis in den Reisebüros“, sagt Markus Orth, Mitglied des DRV-Vorstands und Geschäftsführer der LCC-Kette. Die Klage war gegen ein LCC-Büro gerichtet gewesen.
„Die Bewertung wirtschaftlicher Risiken liegt bei zuständigen Institutionen wie Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfern – nicht bei den Reisebüros. Diese Sichtweise haben wir von Anfang an vertreten“, zeigt sich Anja Emig, Rechtsanwältin im Justiziariat des DRV, einig mit der Einschätzung anderer Verbände, darunter der ASR.
VUSR mit anderer Meinung
Der VUSR nimmt erstaunlicherweise eine gänzlich andere Position ein. Dessen Chefin Marija Linnhoff bedauerte bereits nach dem ersten Urteil den Jubel vieler Reisebüros: Es sei bedenklich, „wenn der stationäre Vertrieb seinen eigenen Mehrwert öffentlich infrage stellt“, schrieb Linnhoff damals auf der Facebook-Seite des VUSR.
Die Meinung des DRV: „Reisebüros handeln weiterhin mit hoher Sorgfalt und beraten ihre Kundinnen und Kunden transparent, auch hinsichtlich bestehender Insolvenzabsicherung.“ Eine darüberhinausgehende Verpflichtung, aktiv vor möglichen wirtschaftlichen Risiken einzelner Anbieter zu warnen, bestehe jedoch nicht und wäre in der Praxis „weder leistbar noch rechtlich geboten“.
Der DRV sieht in der nun abgeschlossenen Auseinandersetzung ein wichtiges Signal für die gesamte Branche und eine klare Stärkung der Rolle der Reisebüros als verlässliche Vermittler.


