Ab dem 27. September gelten neue Regeln für Nachhaltigkeitswerbung. Nachhaltigkeitsexperte Harald Zeiss erklärt, was die Empco-Vorgaben für Veranstalter und Reisebüros bedeuten und welche Werbeaussagen künftig zum rechtlichen Risiko werden können.

Was verändert Empco grundsätzlich, und was droht nach dem 27. September?
Empco ist in Deutschland durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt worden. Die neuen Regelungen gelten ab dem 27. September 2026. Der Nachweisdruck steigt deutlich: Wer mit Umweltvorteilen wirbt, braucht dafür belastbare Belege.
Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis einer anerkannten Umweltleistung, Klimaneutralitätsversprechen auf Basis von Kompensation und selbst gestaltete Nachhaltigkeitssiegel ohne gesetzeskonformes Zertifizierungssystem sind künftig unzulässig. Dann drohen Abmahnungen, gerichtliche Unterlassungsverfahren und, oft schmerzhafter, der öffentliche Vorwurf des Greenwashings.
Erfasst wird die gesamte geschäftliche Kommunikation gegenüber Verbrauchern, also vom Katalog über die Buchungsstrecke und den Newsletter bis zum Beratungsgespräch. Die Unternehmensgröße spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Es betrifft also auch kleinere Unternehmen.
Was bedeutet das für Klimalink, Schulungen, Stayfair und das grüne Blatt?
Klimalink kann an Bedeutung gewinnen, weil die Plattform für die erfassten Reisebausteine einheitlich die Klimaemissionen berechnete und gut dokumentierte CO₂e-Werte bereitstellt. Ein neutral dargestellter CO₂e-Wert ist dann keine allgemeine Umweltaussage sondern sehr spezifisch. Er muss daher belastbar berechnet sein, methodisch eingeordnet werden und darf im jeweiligen Kontext nicht irreführen. Riskanter wird es, wenn daraus eine Bewertung oder Empfehlung wie „klimafreundlich“ abgeleitet wird.
Bei Kennzeichnungen wie Stayfair kommt es darauf an, ob die zugrunde liegenden Zertifizierungssysteme die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehören transparente Kriterien und eine objektive Kontrolle durch eine unabhängige Stelle. Ein dekoratives grünes Blatt am Hoteleintrag kann dagegen bereits als Nachhaltigkeitssiegel oder als indirekte Umweltaussage verstanden werden. Fehlt dafür eine geprüfte Grundlage, entsteht ein erhebliches rechtliches Risiko. Schulungen werden deshalb wichtiger, denn problematische Aussagen entstehen nicht nur im Katalog, sondern ebenso im Beratungsgespräch.
Was wird schwieriger, was bleibt möglich?
Besonders schwierig werden pauschale Aussagen wie „nachhaltiges Hotel“, „klimafreundliche Reise“, „grüne Destination“ oder „umweltbewusst“, wenn sie das gesamte Angebot kennzeichnen. Solche Aussagen werden sich in vielen Fällen nicht nachweisbar, und damit rechtssicher belegen lassen. Unzulässig ist außerdem, gesetzliche Anforderungen, die für alle Produkte der betreffenden Kategorie auf dem EU-Markt gelten, als Besonderheit des eigenen Angebots herauszustellen.
Möglich bleiben konkrete, klar begrenzte und belegte Aussagen, also, dass eine Unterkunft nach einem bestimmten Standard zertifiziert ist, dass die Anreise mit der Bahn erfolgt oder dass die Reiseleitung vor Ort angestellt ist. Wer Emissionen verschiedener Verkehrsmittel vergleicht, muss deutlich machen, worauf der Vergleich beruht. Unternehmen dürfen auch weiterhin über eigene Klimaschutzinvestitionen berichten. Sie dürfen daraus aber keine vermeintliche Eigenschaft einer Reise ableiten. Entscheidend ist: Wahre, präzise und nachprüfbare Informationen können und sollen weiterhin kommuniziert werden. Ungenaues oder Erfundenes hingegen nicht.
Haben die Unternehmen überhaupt die notwendigen Daten?
Teilweise. Bei Emissionen ist die Lage dank KlimaLink besser als früher, auch wenn die berechneten Werte Näherungswerte bleiben. Bei Unterkünften können geeignete Zertifizierungen belastbare Informationen liefern. Deutlich dünner ist die Datenlage bei sozialen Wirkungen, der lokalen Wertschöpfung, in der Lieferkette und erst recht auf Destinationsebene. Hier beruht noch vieles auf Selbstauskünften. Entscheidend ist ein Punkt, den viele unterschätzen: Der Nachweis sollte bereits zum Zeitpunkt der Werbung vorliegen und nicht erst beschafft werden, wenn eine Abmahnung erfolgt ist. Wer eine Aussage nicht belastbar dokumentieren kann, sollte sie daher auch nicht verwenden.
Was heißt das für eine „nachhaltige Rundreise“?
Diese Formulierung ist besonders riskant, weil sie den Eindruck erweckt, die gesamte Reise sei nachhaltig. Eine solche Gesamtaussage werden nur wenige Anbieter hinreichend belegen können. Praktikabler ist es, die Reise in ihre einzelnen Bausteine zu zerlegen und konkret zu benennen, was jeweils nachweisbar ist: beispielsweise die Zertifizierung bestimmter Unterkünfte, die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern, die Wahl der Verkehrsmittel oder die Aufenthaltsdauer. Bei Emissionsvergleichen müssen Bezugsgröße, Annahmen und Berechnungsmethode nachvollziehbar sein. Und Kompensationszahlungen dürfen künftig nicht mehr als Verringerung der durch die Reise verursachten Emissionen dargestellt werden.
Und die Reisebüros?
Auch Reisebüros stehen mit in der Verantwortung. Verwendet ein Reisebüro eine Aussage in der eigenen Werbung oder Beratung, kann sie ihm „lauterkeitsrechtlich“ zugerechnet werden. Die Berufung darauf, dass die Formulierung vom Veranstalter stammt, entlastet dann leider nicht automatisch. Die pragmatische Konsequenz lautet darum, nur belastbare Aussagen weitergeben, im Zweifel den Nachweis beim Veranstalter anfordern und auf eigene Zuspitzungen im Verkaufsgespräch verzichten.
Veranstalter sind deshalb gut beraten, ihrem Vertrieb geprüfte Informationen und entsprechende Formulierungshilfen zur Verfügung zu stellen. Hier besteht derzeit noch eine große Lücke, die sich aber im Laufe der nächsten Wochen hoffentlich bald schließen wird.
Wird Empco die Touristik nachhaltiger machen?
Empco macht zunächst die Kommunikation ehrlicher. Das ist noch nicht dasselbe wie ein nachhaltigeres Produkt, aber ein wichtiger Schritt, denn manche Unternehmen waren mit Nachhaltigkeitsversprechen bislang sehr großzügig. Kurzfristig rechne ich mit mehr „Greenhushing“, das heißt viele Anbieter werden Aussagen gar nicht kommunizieren, statt sofort die notwendige Substanz und Datengrundlage aufzubauen.
Mittelfristig wird der Effekt aber positiv sein. Der erhöhte Nachweisdruck fördert bessere Daten, glaubwürdige Zertifizierungen und verlässlichere interne Prozesse. Zugleich werden Unternehmen, die seit Jahren ernsthaft an ihren Angeboten arbeiten, sich nicht länger gegen unbelegte Nachhaltigkeitsversprechen von Wettbewerbern durchsetzen müssen. Nachhaltiger wird eine Reise am Ende jedoch nicht durch die Werbeaussage, sondern durch das Produkt, etwa durch Verkehrsmittel, Aufenthaltsdauer und die Frage, wie viel vom Reisepreis in der Destination verbleibt.
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Hintergründe
Empco
Empco steht fuer Empowering Consumers for the Green Transition und ist eine EU Richtlinie gegen Greenwashing. Ab 27. September 2026 muessen Umwelt und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung konkret, nachvollziehbar und belegbar sein. Das betrifft auch die Touristik.
Harald Zeiss
Harald Zeiss ist einer der bekanntesten Nachhaltigkeitsexperten in Deutschland. Der Professor fuer nachhaltigen Tourismus an der Hochschule Harz ist unter anderem auch Vorsitzender des Nachhaltigkeitsausschusses des DRV.


