Reisevertrieb

Offene Rechnungen: VUSR droht Veranstaltern mit Klage

Offene Rechnungen: Der VUSR droht, Veranstalter zu verklagen

Offene Rechnungen: Der VUSR droht, Veranstalter zu verklagen. Foto: MediaProduction/iStockphoto

Die einzelnen Forderungen sind überschaubar. Die Tragweite der Aktion ist jedoch enorm: In insgesamt 700 Rechnungen à 99 Euro haben Thomas Engel und sein Geschäftspartner Mike Löw von TM-Reisen in Heusweiler bei Reiseveranstaltern eine Vergütung für die Buchungsrückabwicklung gefordert.  

Begründet wird dies mit der immensen Mehrarbeit, die das Reisebüro über den Agenturvertrag hinaus geleistet hat. „Wir haben all unsere Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt und zu zweit mit unseren Auszubildenden sämtliche Vorgänge mehrfach angefasst und Bankverbindungen und Co. für die Veranstalter herausgesucht, die uns die ganze Arbeit aufgehalst haben und zum Teil abgetaucht waren. Dafür fordern wir einen Ausgleich.“

Veranstalter verweisen auf Agenturvertrag

Engel und Löw sind nicht die einzigen Reisebüro-Inhaber, die Rechnungen gestellt haben. Eine breite Mehrheit unter anderem der im Reisebüro-Verband VUSR organisierten Agenturen hat Forderungen angemeldet – vorerst ohne Erfolg: Kein einziger Veranstalter hat bislang gezahlt.  

Vielmehr wird auf den Agenturvertrag verwiesen. Danach seien auch unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen mit der Provision sämtliche Tätigkeiten der Agentur abgegolten. Es bestehe kein Anspruch auf zusätzliche Aufwandsentschädigungen, heißt es. 

In den Ohren von Engel und Löw klingt eine solche Begründung wie Hohn. „Schließlich mussten wir ja die gesamten Provisionen für die rückabgewickelten Vorgänge zurückzahlen und haben keine Provision erhalten“, sagt Engel.  

Seine Vorstellung für den Fall, dass sich die Veranstalter weiter querstellen: Dann sollten die Rechnungen als externe Ausfallkosten in der Überbrückungshilfe III angesetzt werden können.  

VUSR kämpft für Anrechnung

Nicht nur um diesen Punkt kämpft der VUSR seit Monaten hinter den Kulissen, wie Verbandsvorsitzende Marija Linnhoff auf Anfrage von touristik aktuell erläutert. Die Chancen, dass die oben genannten Forderungen in die Überbrückungshilfe III aufgenommen werden könnten, seien nicht schlecht, sagt sie. Falls nicht, droht sie gegen die Reiseveranstalter zu klagen.  

Laut Linnhoff ist der Sachverhalt eindeutig: „Der Mehraufwand, den die Büros teilweise bis über ihre Grenzen hinaus geleistet haben, geht eindeutig über die vertraglich geregelten Aufgaben der Reisevermittlung hinaus“, sagt sie. Daher müsse die geleistete Arbeit auch vergütet werden.  

Erhöhung der Personalkosten nutze nur den großen Unternehmen

Engel und Löw hoffen, dass es zu keiner juristischen Auseinandersetzung kommen muss. „Es ist wichtig, dass unsere ausstehenden Forderungen in der ÜIII aufgenommen werden, denn sonst bleiben wir Reisebüros auf der Strecke.“  

Zwar seien die Personalaufwendungen von 20 auf 50 Prozent erhöht worden. „Aber das nutzt uns herzlich wenig, denn unsere Mitarbeiter waren ja alle in Kurzarbeit. Das hilft lediglich den großen Veranstaltern und Reisebüro-Ketten.“  

Weitere strittige Punkte in ÜIII

Darüber hinaus sind bislang noch viele weitere Details der ÜIII unklar. In einem Punkt der FAQ steht zum Beispiel, dass Provisionen und Margen nicht berücksichtigt werden können, wenn zum Zeitpunkt der Buchung eine Reisewarnung, ein innerdeutsches Reiseverbot oder eine Schließungsanordnung vorlag und fortbesteht, heißt es in dem Factsheet. Darunter fallen Reisen ab November 2020 bis Juni 2021.  

Einen Überblick zum aktuellen Stand der Dinge bei der ÜIII finden Sie hier.

Ute Fiedler