Verkehr

Condor: Kein Schadensersatz von PGL

Condor bekommt aufgrund des geplatzten Übernahme-Deals mit PGL keinen Schadensersatz. Foto: Condor

Condor bekommt aufgrund des geplatzten Übernahme-Deals mit PGL keinen Schadensersatz. Foto: Condor

Condor wird von der polnischen Luftfahrtgruppe PGL, die den Ferienflieger nach der Thomas-Cook-Pleite übernehmen wollte, keine Entschädigung für den geplatzten Deal bekommen. Eine Klage auf Schadensersatz in Höhe von 56 Millionen Euro hat das Landgericht Frankfurt bereits Ende Mai abgewiesen, wie erst jetzt bekannt wurde. Auch eine Gegenklage von PGL wurde zurückgewiesen. Das juristische Online-Portal Legal Tribune Online hatte zuerst darüber berichtet.

Die Muttergesellschaft der polnischen Airline LOT hatte sich Anfang 2020 in einem Bieterverfahren durchgesetzt, um den finanziell angeschlagenen Urlaubsflieger zu übernehmen. Durch die Corona-Krise verschärfte sich die wirtschaftliche Situation weiter, zudem geriet auch PGL finanziell unter Druck. Daher trat der Investor im April 2020 von dem Übernahmevertrag zurück.

Beide Airlines haben Pflichten verletzt

In der Folge klagte Condor. Der Vorwurf: PGL habe die Pflichten aus dem Übernahmevertrag verletzt. Das Landgericht wies die Klage allerdings ab, weil der Ferienflieger seinerseits Verpflichtungen aus dem Übernahmevertrag verletzt habe. Daher sei PGL zum Rücktritt berechtigt gewesen.

Hintergrund ist laut Legal Tribune Online, dass die Parteien im Übernahmevertrag verschiedene Vollzugsbedingungen vereinbart hatten, die bei Nichteinhaltung zum Rücktritt berechtigen sollten. Änderungen durch Condor sollten demnach nur nach vorheriger Zustimmung durch PGL zulässig sein, woran sich die ehemalige Cook-Airline nach Auffassung des Gerichts aber nicht gehalten hat.

Da sich laut Landgericht auch PGL nicht vertragstreu verhalten hatte, wurde eine Schadensersatzklage gegen Condor in Höhe von rund acht Millionen ebenfalls abgewiesen. (Az. 3-02 O 1/21)

Thomas Riebesehl