Reisevertrieb

VUSR-Musterbriefe: TUI und SLR reagieren

Ein Hotel plus ein Mehrwertpaket werden bei TUI, Schauinsland, DER Touristik und Thomas Cook zur Pauschalreise. Juristisch ist das umstritten

Ein Hotel plus ein Mehrwertpaket werden bei TUI, Schauinsland, DER Touristik und Thomas Cook zur Pauschalreise. Juristisch ist das umstritten. Foto: maxiphoto/istockphoto

Schauinsland-Reisen (SLR) und TUI haben als erste Veranstalter auf die Musterbriefe des Reisebüro-Verbandes VUSR reagiert. Hintergrund des Briefes sind die Mehrwertpakete von SLR, TUI, Thomas Cook und DER Touristik, mit denen sie im Rahmen des neuen Reiserechts Einzelleistungen zu Pauschalreisen machen.

Da dies juristisch umstritten ist, hatte der VUSR die vier Veranstalter aufgefordert, gegenüber den Reisebüros schriftlich die volle juristische Verantwortung zu übernehmen, falls es irgendwann zu einem Gerichtsprozess kommen sollte.

Die Antwort von Schauinsland ist unmissverständlich: „Selbstverständlich“ stehe man gegenüber den Reisebüros dafür ein, „dass alle als ‚Pauschalreise‘ gekennzeichneten Produkte zutreffend rechtlich klassifiziert sind“, heißt es in dem Schreiben.

TUI geht in dem Antwortbrief unter dem Titel „Pauschalreise-Richtline - wir machen das einfach!“ weiterhin davon aus, dass es an der Rechtmäßigkeit der Kombination Einzelleistung plus Mehrwertpaket gleich Pauschalreise juristisch keine Zweifel gibt. Schließlich handele es sich dabei nicht um eine „gewillkürte Pauschalreise“. Daher sei die Klassifizierung der Produkte auch nicht fehlerhaft, auch Haftungsfragen würden sich insoweit nicht ergeben. Falls es dennoch zum Streitfall kommen sollte, orientieren sich die Haftungsfragen laut TUI an den Regelungen des Agenturvertrages.

Die Antwort von Schauinsland entspreche exakt den Erwartungen des VUSR, berichtet Hans-Josef Vogel, Rechtsanwalt der Kanzlei Beiten Burkhardt. Auch mit der Antwort von TUI könne er leben. Spannend werde es jedoch nach seiner Einschätzung, „wenn der Kunde drei TUI-Pauschalreisen bucht und dann erfährt, dass er zum Beispiel das Hotel wegen Mängeln kündigen kann, den TUI Mietwagen aber nicht“. Dann sei er gespannt, was ein Richter dazu sagt.

Das Schreiben von TUI finden Reisebüros im TUI-Newsnet in der Rubrik „Kurz von Knapp“.

Mehr zum Thema Reiserecht und Einzelleistungen, die zu Pauschalreisen werden, lesen Sie in der nächsten Ausgabe von touristik aktuell (ta 26-27/18) Anfang kommender Woche.  

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