Reisevertrieb

Gutscheinlösung: Es bleibt freiwillig

Urlauber müssen keinen Gutschein für eine wegen der Corona-Pandemie geplatzten Reise akzeptieren. Das geht aus einem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf vor, mit dem sich nun der Bundestag befassen wird. 

Bereits in der vergangenen Woche hatte die Regierung Eckpunkte der neuen Regelungen beschlossen (siehe hier), die das Justizministerium mittlerweile im Detail ausformuliert hat. Demnach sollen Pauschalreisende ihr Geld zurückverlangen können, wenn der Urlaub wegen der Coronavirus-Pandemie abgesagt wird. Eine ursprünglich geplante Gutscheinpflicht, die helfen sollte, Insolvenzen zu vermeiden, soll es nicht geben. Verbraucher können aber freiwillig einen Gutschein wählen, dessen Wert auch dann staatlich abgesichert ist, wenn Anbieter pleite gehen.

Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfanden, sollen Reiseveranstalter Kunden statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten können. Diese sollen bis höchstens Ende 2021 Jahres gültig bleiben. Insgesamt seien nach Schätzungen der Reisewirtschaft von Ende April für alle Reisen, die vor dem 8. März gebucht wurden und bis Ende 2020 stattfinden sollten, Vorauszahlungen in Höhe von rund sechs Milliarden Euro geleistet worden, heißt es in dem Entwurf.

Zur Stunde findet außerdem eine öffentliche Anhörung im Tourismusausschuss des Bundestages statt. Der DRV fordert unter anderem, dass der Staat Reisebüros mit 140 Millionen Euro pro Monat und Reiseveranstalter mit 120 Millionen Euro unterstützt. Darüber hinaus seien auch staatliche „Wiederanlaufkredite“ nötig. Weitere Infos siehe hier.