Reisevertrieb

TSS lässt Reisebüro-Schließungen rechtlich prüfen

TSS-Geschäftsführer Manuel Molina zeigt sich aufgrund der Notfallverordnung der sächsischen Landesregierung bestürzt

TSS-Geschäftsführer Manuel Molina zeigt sich aufgrund der Notfallverordnung der sächsischen Landesregierung bestürzt. Foto: mg

Die Reisebüro-Kooperation TSS hat mit Bestürzung auf die Notfallverordnung der sächsischen Landesregierung reagiert. Diese schreibt vor, dass Reisebüros ihre Ladengeschäfte aufgrund der Corona-Pandemie schließen müssen. TSS will die Notfallverordnung nun verwaltungsrechtlich prüfen lassen.

Da die Kooperationszentrale nicht antragsbefugt ist, wird laut TSS das Reisebüros Wintraken Flugcenter in Dresden zusammen mit der Kanzlei BSB Quack Gutterer die Verordnung im Wege des einstweiligen Rechtschutzes angreifen. Die Verfahrenskosten trägt dabei die Kooperation. „Wir erwarten eine sehr schnelle Entscheidung“, so TSS-Geschäftsführer Manuel Molina gegenüber touristik aktuell.

„Auch in dem Bewusstsein der schwierigen gesellschaftlichen und gesundheitspolitischen Situation sehen wir es als unsere Aufgabe, Reisebüros Wege aufzuzeigen und gegebenenfalls zu ebnen, aus dieser unverschuldeten Lage zunehmend herauszukommen und wirtschaftlich wieder auf eigenen Füßen stehen zu können,“ erklärt der TSS-Chef. Die sächsische Notfallverordnung und möglicherweise gleichlautende Verordnungen weiterer Bundesländer seien aus Sicht von TSS kontraproduktiv und in ihrer Härte und Wirkungsfähigkeit wenig zielführend.

Zudem steht der Kooperation, zu der allein in Sachsen rund 600 Reisebüros gehören, bereits mit verschiedenen sächsischen Ministerien in Kontakt, um eine nachvollziehbare Erklärung für die Notfallverordnung zu erhalten und entsprechend agieren zu können.

„Selbstverständlich ist uns bewusst, dass es angesichts der rasant steigenden Infektionszahlen behördliche Maßnahmen zur Eindämmung geben muss. Zu den Instrumenten gehören hier zweifellos auch Kontakteinschränkungen, denen wir auch im Tourismus durchaus Rechnung tragen wollen“, so Molina. Es bleibe allerdings unklar, warum Versicherungsagenturen, Finanzdienstleister und Reisebüros vollständig schließen müssten, wohingegen andere Ladenlokale mit deutlich mehr Publikumsverkehr weiterhin öffnen dürften.

Auch in anderen Bundesländern, wie etwa in Bayern, drohen Reisebüro-Schließungen. Molina sieht den eingeschlagenen juristischen Weg deshalb auch als präventive Maßnahme. „Mit unserer rechtlichen Prüfung der verhängten Notfallverordnung wollen wir andere Kollegen schützen.“

Der TSS-Geschäftsführer erklärt weiter: „In Anbetracht der sich vermutlich ausweitenden Debatte auf weitere Bundesländer werden wir neben einem zielgerichteten Austausch mit den Verbänden, den wir heute gestartet haben, auch die Reisebüros ermutigen und unterstützen, die bereits beschlossenen oder avisierten Schließungen der Ladenlokale politisch wie medial zu hinterfragen.“

Arne Hübner