Während der Kläger aus Nordhorn seine Berufung gegen ein LCC-Reisebüro im Zusammenhang mit der FTI-Insolvenz zurückgezogen hat, geht ein Kläger aus Bad Homburg nun den nächsten rechtlichen Schritt.
Wie Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel von der Wiesbadener Kanzlei Advocatur auf Anfrage mitteilte, wurde Berufung eingelegt. Zuständig ist das Landgericht Frankfurt am Main; ein Verhandlungstermin steht bislang noch nicht fest.

Paar wollte nach Ras Al Khaimah reisen
Hintergrund ist der Fall eines Paares aus Bad Homburg. Es hatte im April 2024 über sein Stammreisebüro einen Hotelaufenthalt als Einzelleistung gebucht. Ziel war das Waldorf Astoria in Ras Al Khaimah, für das bereits eine Anzahlung geleistet wurde.
Nach der Insolvenz von FTI im Juni 2024 erhob das Paar Vorwürfe gegen das Reisebüro. Dieses habe nicht ausreichend über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Veranstalters informiert. Bei entsprechender Aufklärung hätte man sich nach eigener Darstellung für eine abgesicherte Pauschalreise entschieden.
Amtsgericht Bad Homburg wies Klage ab
Das zuständige Amtsgericht in Bad Homburg folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Eine Pflicht zur Aufklärung über ein mögliches Insolvenzrisiko bestehe nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorlägen oder für das Reisebüro erkennbar gewesen seien. Allgemeine Medienberichte über wirtschaftliche Probleme oder eine Investorensuche reichten dafür nicht aus. Damit schloss sich das Gericht der Linie des Amtsgerichts Nordhorn an.
Zugleich zog das Gericht klare Grenzen für die Verantwortung der Reisebüros: Eigene wirtschaftliche Nachforschungen zu Veranstaltern seien nicht erforderlich. Zudem wurde die Reiseerfahrung der Kläger berücksichtigt. Aufgrund ihrer langjährigen Buchungspraxis sei davon auszugehen, dass ihnen die Unterschiede zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen – insbesondere im Hinblick auf den Insolvenzschutz – bekannt gewesen seien.


