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Ü III Plus: Anträge können gestellt werden

Anträge für die Ü III Plus können ab sofort gestellt werden

Anträge für die Ü III Plus können ab sofort gestellt werden. Foto: Imagesines/iStockphoto

Durch die Corona-Pandemie in Not geratene Unternehmen können ab sofort die Überbrückungshilfe „Ü III Plus“ für die Monate Juli bis September beantragen. Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium haben dazu nun die geltenden FAQ veröffentlicht. Anträge für die Ü III Plus können bis 31. Oktober dieses Jahres gestellt werden.

Die Bedingungen entsprechen im Großen und Ganzen denen der Überbrückungshilfe III. Neu ist wie berichtet die Restart-Prämie, die Unternehmen eine Personalkostenhilfe bietet, die im Zuge der Wiedereröffnung Mitarbeiter schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, heißt es. Unternehmer können bei Beantragung der Überbrückungshilfe Ü III Plus zwischen der Restart-Prämie und der Anschubhilfe, die bereits in der Ü III festgesetzt wurde, wählen. 

Weiterhin können Unternehmer Kosten für Umbau und Digitalisierung ansetzen. Allerdings finden sich in den FAQ in Anhang 3 nun exakte Beispiele, welche Maßnahmen gefördert werden können. Aufgeführt sind unter anderem Investitionen in digitales Marketing (beispielsweise Social Media, SEO, SEA), Neuinvestitionen in Social-Media-Aktivitäten sowie Anschaffung von Einmalartikeln zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen wie Schnelltests, Desinfektionsmittel und Schutzmasken, sowie Abtrennungen, Trennwände und Plexiglas. Auch Absperrungen und Trennschilder werden gefördert.

Begründung und Einzelfallprüfung der Maßnahmen ist erforderlich

Eine Begründung und Einzelfallprüfung sei in jedem Fall erforderlich, wenn die geltend gemachten Kosten im Förderzeitraum insgesamt 10.000 Euro überschreiten, heißt es. Auch dürfe mit den Ausgaben kein Investitionsstau behoben oder ohnehin bestehende gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Es müsse ein schlüssiges Konzept vorliegen. 

Neu in der Ü III Plus ist die Unterstützung von Unternehmen, die von einer Pleite bedroht sind. Ihnen wird mit gezielten Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen erleichtert, eine Insolvenz zu vermeiden. Ersetzt werden Gerichtskosten bis zu 20.000 Euro pro Monat für eine insolvenzabwendende Restrukturierung. 

Michael Faber von Realizing Progress wird am Mittwoch, 4. August, zu den Neuerungen ein kostenfreies Webinar mit verschiedenen Experten anbieten. Besonders kritisch sieht er die Begrenzung der förderfähigen Provisionen und Serviceentgelte von Reisebüros sowie kalkulierte Margen von Reiseveranstaltern auf Reisen, die Corona-bedingt aufgrund einer Reisewarnung, innerdeutscher Reiseverbote oder wegen innerdeutscher Schließungsanordnungen storniert beziehungsweise abgesagt wurden. „Durch diese Begrenzung fallen viele Vorgänge raus, da nicht mehr für jedes Ziel Reisewarnungen bestehen, aber dennoch Reisen abgesagt werden“, befürchtet Faber. Er hoffe, dass in diesem Punkt nachjustiert werde. 

Das Webinar beginnt um 11 Uhr. Angemeldet werden kann sich bei Realizing Progress.


 

Ute Fiedler
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