Hotels

Kartellamt verbietet Bestpreisklausel von HRS

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, zieht einen Schlussstrich: Ab März 2014 darf HRS die Hotels nicht mehr mit der Bestpreisklausel knebeln

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, zieht einen Schlussstrich: Ab März 2014 darf HRS die Hotels nicht mehr mit der Bestpreisklausel knebeln. Foto: Bundeskartellamt

Rückschlag für HRS: Das Bundeskartellamt hat heute die weitere Durchführung der so genannten Bestpreisklausel des Hotelportals untersagt. Damit muss HRS die umstrittene Klausel bis zum 1. März 2014 aus allen Verträgen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernen, soweit sie Hotels in Deutschland betreffen.

Das Kartellamt begründet die Entscheidung damit, dass „Bestpreisklauseln bei Buchungsportalen nur auf den ersten Blick vorteilhaft für den Verbraucher“ seien. Letztlich würden die Klauseln allerdings verhindern, dass an anderer Stelle niedrigere Hotelpreise angeboten werden können. Damit werde der Wettbewerb zwischen bestehenden Portalen verhindert, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Hinzu komme, dass der Marktzutritt neuer Plattformanbieter erheblich erschwert werde, weil diese aufgrund der Bestpreisklausel Hotelzimmer nicht günstiger anbieten könnten. „Aus diesen Gründen haben wir jetzt auch Verfahren wegen vergleichbarer Bestpreisklauseln in Hotelverträgen gegen die Hotelportale Booking und Expedia eingeleitet“, so Mundt.

Die Bestpreisklauseln verpflichten die Hotels, im Internet-Vertrieb HRS immer den niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen anzubieten. Seit März 2012 darf das Hotel Reisenden selbst dann keine besseren Konditionen anbieten, wenn diese direkt an der Rezeption des Hotels eine Buchung vornehmen.

Gegen die Verfügung kann HRS Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen und gegen die sofortige Vollziehbarkeit einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Die Verfahren gegen Booking und Expedia wurden eröffnet, weil die Verträge dieser beiden Unternehmen mit Hotelpartnern ähnliche Bestpreisklauseln enthalten.