Hotels

Booking.com gibt Bestpreisklausel zum Teil auf

Booking.com gibt bei der Paritätsklausel etwas nach

Booking.com gibt bei der Paritätsklausel etwas nach. Screenshot: ta

Das Online-Portal Booking.com verzichtet künftig auf einen Teil der so genannten Paritätsklausel. Damit reagiert das Unternehmen auf einen Teil der Forderungen des Bundeskartellamts.

Dieses hatte Booking.com Anfang April abgemahnt. Grund: Die Klausel des Online-Portals verpflichtet Hotels den günstigsten Preis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet zur Verfügung zu stellen. Die Kartellwächter hatten dem Mitbewerber HSR bereits Ende 2013 die Bestpreisklausel verboten. Auch ein Verfahren gegen Expedia läuft.

Was ändert sich nun? Booking.com gibt die bisher verlangte Preis-, Verfügbarkeits- und Konditionenparität gegenüber anderen Internet-Portalen auf. Bestand hat die Parität aber weiterhin gegenüber den Hotels. Denn an der „engen“ Paritätsklausel hält das Online-Portal fest. Heißt: An der Rezeption des Hotels, auf der Homepage oder bei einer telefonischen Reservierung darf der Zimmerpreis des Hotelanbieters nicht dem von Booking.com entsprechen oder gar darunter liegen.

Zudem: Bestpreisklauseln sind laut des Bundeskartellsamt nur auf den ersten Blick vorteilhaft für die Verbraucher, da sie letztlich den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsplattformen einschränken.

Die neue Regelung für den deutschen Markt stützt sich auf eine Vorlage, die das Tochterunternehmen von Priceline mit Kartellwächtern in Schweden, Frankreich und Italien erzielt hatte. Ziel von Booking.com ist, diese Regelung für den kompletten europäischen Markt zu nutzen. Das Online-Portal wird seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verträge mit deutschen Unterkünften bis zum 1. Juli anpassen.

Was sagt das Bundeskartellamt zur Paritätsklauselveränderung von Booking.com? „Wir können uns momentan nicht dazu äußern. Es ist ein laufendes Verfahren“, so ein Sprecher. Der Termin für eine endgültige Entscheidung steht weiterhin aus.