Das Online-Portal Wimdu.de, das Privatunterkünfte an Urlaubsreisende vermittelt, darf nicht mit dem Slogan „50 Prozent günstiger als ein Hotel“ werben. Das Landgericht Berlin gab einer entsprechenden Klage der Wettbewerbszentrale statt (Az. 103 O 124/14). Diese hatte moniert, dass die angepriesene Ersparnis nicht durchgängig erreicht werden konnte.
Das Gericht bestätigte dies und führt aus, dass der Verbraucher bei einer solchen einschränkungslosen Aussage erwarte, dass die angebotenen Unterkünfte stets um die Hälfte billiger seien als vergleichbare Hotels. Wimdu hatte darauf verwiesen, dass die Ersparnis von 50 Prozent im Durchschnitt erreicht werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wimdu wurde 2011 gegründet und vermittelt nach eigenen Angaben rund 300.000 Angebote in mehr als 100 Ländern.
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