Als erste Reiseversicherung erstattet die Europäische ab sofort auch Stornokosten bei Reiserücktritt aufgrund von Kurzarbeit. Kunden, die bis 30. Juni 2009 ihre Reise buchen und während dieser Zeit von dieser Regelung betroffen sind, erhalten die Stornokosten erstattet, wenn sie ihre Reise aus finanziellen Gründen absagen. Bedingung ist, dass die versicherte Person für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen ist und sich ihr monatlicher Bruttolohn um mindestens 35 Prozent verringert.
Bei allen Anbietern gilt, dass die Rücktrittsversicherung auch bei Verlust des Arbeitsplatzes sowie beim Einstieg in einen neuen Job greift.
Reisevertrieb