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Reisevertrieb

Versicherer: Kulanz bei Pandemie

Nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Schweinegrippe offiziell zur Pandemie erklärt hat, gilt es für Reisende, ihren Versicherungsschutz genauer zu betrachten: denn einige Reiseversicherer haben Pandemien in die Ausschlussklauseln ihrer Versicherungsbedingungen aufgenommen. Bei ERV und Elvia etwa ist Pandemie bereits seit 2006 ausgeschlossen, zum 1. Juli hat auch die URV nachgezogen. Dies bedeutet, dass ein Urlauber, der an dem Virus erkrankt, weder aus der Reisekranken- noch aus der Abbruchversicherung Leistungen erhält. Die ERV allerdings hat ihre Bestimmungen allerdings gelockert: Demnach tritt der Wegfall des Versicherungsschutzes erst ein, wenn die – aktuell gültige – höchste Warnstufe 6 ausgerufen ist und mindestens zehn Millionen Menschen weltweit erkrankt sind. Elvia orientiert sich an der WHO. Allerdings bedeute dies nicht, dass ein Versicherungsfall zwingend abgelehnt werde. „Unter Umständen“ zahle man auch ohne Rechtspflicht, heißt es. Ähnlich äußert sich die URV: Die Pandemie sei zwar ausgeschlossen, das bedeute aber nicht, dass man rigoros vorgehe oder bei einem Influenza-Fall nach dem Virustyp frage. Vielmehr gehe es darum, sich als Versicherer im Extremfall der rasanten Ausbreitung gegen etwaige „chaotische Zustände“ abzusichern. Der Makler MDT gibt an, nur Produkte zu vermitteln, bei denen der Pandemie-Fall nicht ausgeschlossen ist. So zahlt beispielsweise Hanse Merkur auch, wenn der Reisende an Schweinegrippe erkrankt. Weiteres zum Thema Reiseversicherungen lesen Sie in der am kommenden Montag erscheinenden Ausgabe 27/28 von touristik aktuell.