Reisevertrieb
Hanse Merkur versichert Verspätungen
Der Hamburger Reiseversicherer erweitert seine Leistungen bei der Urlaubsgarantie- (Reiseabbruch-) Versicherung. Für gebuchte und versicherte Leistungen, die auf Grund einer verspäteten fremdverschuldeten Ankunft am Reiseziel – etwa durch nicht erreichte Anschlussverbindungen im Öffentlichen Nahverkehr – nicht in Anspruch genommen werden können, besteht, nach Abzug des Selbstbehalts, der Anspruch auf Kostenerstattung.
Die Versicherung greift auch im Falle einer unerwarteten schweren Erkrankung. Neben Übernachtungskosten können beispielsweise auch versäumte Golf-, Tennis- oder andere Kursgebühren zur Erstattung eingereicht werden.
