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Reisevertrieb

Flug-Tickets: Urteil zu Stornokosten

Reisebüros müssen bei der Vermittlung von Flug-Tickets ihre Kunden grundsätzlich auch über Stornierungsmöglichkeiten informieren. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Az.: 14 C 391/07) hervor. Ein Kunde hatte ein Reisebüro auf Schadenersatz in Höhe von 434 Euro verklagt mit der Begründung, er wäre vorher nicht über die kostenpflichtige Stornopolitik der Airline aufgeklärt worden – und bekam vor Gericht Recht. Die Europäische Reiseversicherung (ERV) nimmt den Fall zum Anlass, um einmal mehr den Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung zu empfehlen: Expedienten sollten ihren Kunden immer direkt bei der Buchung den passenden Reiseschutz empfehlen, meint Kerstin Weiglein von der Verkaufsförderung der ERV: „So bewahren Reiseverkäufer ihre Kunden im Ernstfall vor teuren Stornokosten und kommen außerdem ihrer Informationspflicht gegenüber dem Kunden nach.“ Besonders wichtig sei dies bei Low-Cost-Airlines, die oftmals gar keine Möglichkeit bieten, Flüge kostenlos zu stornieren.
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