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Reisevertrieb

ERV: Sonderregeln für Reiserücktritt verlängert

Die Europäische Reiseversicherung verlängert ihre Sonderregelungen für den Fall von Job-Verlust und Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2010. Ursprünglich waren sie bis zum Jahresende befristet. Demnach können Reisende, die nach der Buchung ihren Arbeitsplatz verlieren, weiterhin einen Urlaubszuschuss der Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen. Der Zuschuss wird maximal bis zur Höhe der andernfalls anfallenden Stornokosten gewährt. Bereits geleistete oder fällige Anzahlungen werden nicht übernommen. Gleichfalls erkennt die Europäische weiterhin Kurzarbeit als Grund für einen Reiserücktritt an. Voraussetzung ist, dass die Kurzarbeit sich mindestens über drei Monate erstreckt und das Bruttogehalt um mindestens 35 Prozent reduziert wird.