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Reisevertrieb

Recht: Reisebüro gewinnt gegen Veranstalter

Im Streit um nicht gezahlte Provisionen hat ein TUI Reisecenter vor Gericht Wikinger Reisen in die Knie gezwungen. Anlass war der Ausfall eines Lufthansa-Fluges für eine Reise nach Nordzypern, wodurch sich die Rückreise nach hinten verschob. Die geänderten Reisedaten wurden ein halbes Jahr vorher kommuniziert, die Kundin nutzte ihr Recht und trat ohne Stornokosten von der Reise zurück. Das Reisebüro schickte dennoch eine Provisionsrechnung an Wikinger – denn die Vermittlungsleistung war ja erbracht worden. Wikinger lehnte ab, die Agentur zog vor Gericht. „Uns ging es gar nicht um den Streitwert von 150 Euro, sondern ums Prinzip“, betont Inhaber Michael Heydasch. Er bekam vor dem Amtsgericht Hagen Recht, und auch Wikinger akzeptierte das Urteil.