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Reisevertrieb

Ü-Hilfen: NRW-Rechtsprechung sorgt für Nervosität

Ein grüner Aktenordner liegt vor gelbem und blauem Hintergrund, darauf klebt ein Zettel mit der Aufschrift „Corona Hilfe“, und oben ragt ein Formular mit dem Titel „BMWi Überbrückungshilfe“ heraus – Symbolbild für staatliche Coronahilfen und Überbrückungshilfe während der Pandemie.

Im Dezember finden gleich zwei Webinare zum Thema Überbrückungshilfen statt. Foto: Imagesines/iStock

Die jüngsten Entscheidungen der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte zu den Corona-Überbrückungshilfen (Ü-Hilfen) sorgen bei Reisebüros und weiteren touristischen Unternehmen für große Unsicherheit. Insbesondere die Urteile des OVG Münster zur Überbrückungshilfe IV sowie zur Coronabedingtheit von Umsatzeinbrüchen bei der Überbrückungshilfe III könnten „weitreichende Folgen für laufende Schlussabrechnungen und mögliche Rückforderungen haben“, heißt es etwa beim DRV.

Der Verband hat deshalb für seine Mitglieder ein kostenloses Webinar aufgelegt, bei dem es um konkrete Folgen der Urteile geht – und wie touristische Unternehmen darauf reagieren können. Referent des Online-Seminars ist Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Advant Beiten. Das DRV-Webinar findet am 9. Dezember von 9.30 Uhr bis 10.15 Uhr statt.

Auch das Netzwerk Realizing Progress nimmt sich dem Thema an. Das Webinar ist für alle Reisebüros zugänglich und findet am 3. Dezember von 16 bis 18 Uhr statt. Referenten sind Christian Heil (Taxolution Steuerberatung), Michael Faber (Realizing Progress) und Sören Schlosser (TAA).

Sie geben unter anderem einen aktuellen Überblick zum Bearbeitungsstand in den Bundesländern, teilen Erfahrungen aus zahlreichen Anträgen und zeigen, wo typische Stolpersteine liegen. Zudem geben sie Handlungsempfehlungen aus der Praxis und Tipps für eine reibungslosere Prüfung. Die Anmeldung bei Realizing Progress ist kostenlos.

Matthias Gürtler