Mit System-Updates haben RTK und Reiseland auf die Herausforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Pauschalreisegesetzes reagiert. Der Clou: Mit Hilfe eines „geführten Modus“ können sich Reiseverkäufer in den Midoffice-Systemen der UAP-Plattform und Cris künftig durch den Buchungsprozess leiten lassen, ohne dabei vorgeschriebene Formulare oder das Einholen von Unterschriften zu vergessen. Zugleich seien die Systeme auf die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung vorbereitet worden, teilen RTK und Reiseland mit.
Bei der Nutzung des „geführten Modus“ werden noch vor dem Verkauf automatisch generierte Formulare zur Verfügung gestellt. Jeder Schritt sei mit einem Zeitstempel versehen. So könne rechtssicher nachgewiesen werden, dass das Schriftstück ausgegeben und eine Unterschrift zum richtigen Zeitpunkt eingeholt worden sei. Die Dokumente werden anschließend rechtssicher archiviert.
Der geführte Modus ist allerdings kein Muss: Die richtigen Formblätter können auch manuell ausgewählt werden. Bereitgestellt werden auch Informationen wie beispielsweise Visabestimmungen.
Darüber hinaus sind die Midoffice-Anwendungen von Cris und RTK Office überholt worden. In der „Urlaubsidee“ werden Angebote, Mailings des Vermarktungspartners, Details zu allen Buchungsphasen oder Infos zu vorangegangenen Reisen zusammengestellt.
Auch eine Checkliste wird es geben. Das Beratungsprotokoll ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend, jedoch werde empfohlen, den Kunden unterschreiben zu lassen.
Um Auflagen der Datenschutz-Grundverordnung besser erfüllen zu können, gibt es auch die Möglichkeit, E-Mails verifizieren zu lassen. Darüber sollen Kundendaten automatisch gelöscht werden.
Reisevertrieb