Reisevertrieb

Reiserechtler: Hitze ist kein Storno- und Rücktrittsgrund

Momentan setzen hohe Temperaturen etwa in Italien und Spanien auch den Touristen zu. Grundsätzlich sei Hitze aber kein Grund, um eine Reise zu stornieren oder zu verkürzen und dafür vom Reiseveranstalter eine volle oder anteilige Erstattung zu bekommen, unterstreicht der Reiserechtler Paul Degott im Gespräch mit der Nachrichtenagentur DPA.

Im Sinne einer Mängelgewährleistung müsse man dem Veranstalter nachweisen können, er habe einen Fehler gemacht, weswegen der Antritt oder die Fortsetzung der Reise unzumutbar sei, erläutert der Jurist. Das werde man allein aufgrund der Wetterbedingungen aber nicht sagen können.

Anders sieht es nach Ansicht von Degott aus, wenn zum Beispiel in einem Hotel, für das der Veranstalter volle Klimatisierung zugesagt hat, die Klimaanlage nicht funktioniert. „Da sind wir natürlich schon massiv im Gewährleistungsbereich und da wäre der Veranstalter in der Pflicht.“

Auch eine Rücktrittsversicherung greift nach Einschätzung des Reiserechtsexperten nicht generell in einer Hitzesituation. Denn die Versicherung decke nur plötzliche schwere Erkrankungen ab. Dies sei nicht der Fall, wenn jemand beispielsweise einfach einen hohen Blutdruck habe und die Hitze nicht gut vertrage. „Da muss schon vieles extrem zusammenkommen“, so Paul Degott.

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