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Corona-Hilfen: Frist zur Schlussabrechnung verlängert

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen ist erneut verlängert worden. Prüfende Dritte können sie nun bis zum 31. Oktober 2023 einreichen. 

Zuvor galt der Stichtag 31. August 2023. Ursprünglich sollte die Schlussabrechnung bis 30. Juni dieses Jahres eingereicht werden. Wie Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium mitteilen, kann im Einzelfall eine Verlängerung bis 31. März 2024 beantragt werden.

Weitere Infos gibt es auf der Website der Ministerien.

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