Zum Start des neuen Versicherungsjahrs appelliert der Reisebüro-Verband VUSR an alle Reisebüro-Mitarbeiter, die ausgestellten Sicherungsscheine auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
Diese müssen das neu begonnene Jahr 1. November 2023 bis 31. Oktober 2024 ausweisen und die notwendigen Pflichtangaben erhalten, erläutert Verbandschefin Marija Linnhoff. Diese seien für die größeren und beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) versicherten Veranstalter auf der Website des DRSF einzusehen. Zudem sollten Reisebüros einen Blick auf die Liste der abgesicherten Reiseanbieter werfen, die bislang noch nicht aktualisiert wurde. Ähnliche Listen gebe es auch bei anderen Absicherern.
Linnhoff rät, die Augen offen zu halten. „Wir haben bereits Sicherungsscheine mit heutigem, 1. November, Buchungsdatum vorgelegt bekommen, die weder aktuell noch inhaltlich korrekt waren. Dieses Vorgehen ist nicht tolerierbar und wird bereits überprüft.“
Wenn Unsicherheiten auftreten, sollten sich die Büros umgehend an den jeweiligen Versicherer wenden. Mitglieder können sich zudem an den VUSR wenden.