Auch nach dem Inkrafttreten des neuen Pauschalreiserechts am 1. Juli gelten bei DER Touristik Buchungen einzelner Reiseleistungen als Pauschalreise. „Die Agenturen genießen somit weiterhin größtmögliche Sicherheit“, sagt Vertriebsdirektor Kevin Keogh.
Die Reiseleistung werde weiterhin wie eine Pauschalreise behandelt, bei der Buchung erfolge lediglich keine Ausgabe des Pauschalreisen-Formblatts. „Wir nennen diese Reiseart ‚gewillkürte Pauschalreise‘“, erläutert Keogh. Dazu zählen Fahrzeuge wie Mietwagen, Camper und Motorräder, Ferienwohnungen und Hotels. Ausgenommen hiervon sind die vermittelten Iata-Flugleistungen über die DER Touristik Ticket Factory. Diese können künftig nur noch als Einzelleistungen in einem Vorgang gebucht werden.
DER Touristik bietet diverse Schulungsmaßnahmen zum neuen Pauschalreiserecht an. So startet am 3. Mai das E-Learning „Neues Reiserecht bei DER Touristik“. Anmeldungen sind unter www.campus-elearning.info möglich. Für das gleichnamige Webinar sind erste Termine im Mai vorgesehen. Reiseverkäufer können sich dafür über das Portal „Come Closer“ anmelden. Zudem wird es eine Experten-Hotline geben, bei der Reiseverkäufer ihre Fragen loswerden können.
Darüber hinaus bietet das Unternehmen in Kürze Informationen auf dem Portal „Come Closer“ mit einer eigenen Seite zum Thema, unter „WissenDER“ unter dem Stichwort „Pauschalreiserecht“ sowie in den AGBs, wo die neuen Regelungen ausführlich erklärt werden.