Nun ist auch der deutsche Veranstalter Thomas Cook insolvent. Man wolle sich so von den komplexen finanziellen Verflechtungen und Haftungsverhältnissen mit der insolventen britischen Thomas Cook Group lösen, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Insolvenzantrag sei eingereicht worden, um die Voraussetzung für ein sanierendes gerichtliches Verfahren zu schaffen. Das Gericht werde voraussichtlich noch heute einen erfahrenen Restrukturierer einsetzen, der die Neuausrichtung des Geschäfts im Rahmen eines Insolvenzverfahrens federführend begleite.
„Wir hätten diesen gerichtlichen Schritt natürlich lieber vermieden, doch leider ließ sich auf dem Verhandlungsweg keine kurzfristige Lösung erreichen“, erklärt Stefanie Berk, Vorsitzende der Geschäftsführung der Thomas Cook GmbH. „All unsere Gäste in den Zielgebieten, diejenigen, die in den letzten Tagen ihre Reise nicht antreten konnten, und auch unsere Partner können wir nur um Entschuldigung bitten.“
Bis zur Insolvenz der britischen Thomas Cook Group seien dem deutschen Unternehmen die Hände gebunden gewesen, erklärt Berk. „Erst nach Bekanntgabe der gescheiterten Rekapitalisierungspläne der Group konnten wir aktiv eigene Verhandlungen starten“, so die Geschäftsführerin.
Das überaus positive Feedback aus den Gesprächen der letzten Tage mache sie sehr zuversichtlich, dass die Marken Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen die Chance bekämen, bald wieder in gewohnter Weise am Markt aktiv sein zu können.
Ziel einer Sanierung sei es, das profitable, aber schon länger durch die Schwäche von Thomas Cook in Großbritannien und den Brexit belastete Geschäft des deutschen Veranstalters selbständig fortzuführen.
„Obwohl wir nun nur noch bedingt aktiv eingreifen können, werden wir alles dafür tun, unsere Gäste vor Ort bestmöglich zu unterstützen“, so Berk. Man sei derzeit im Austausch mit dem Auswärtigen Amt, dem Reiseinsolvenzversicherer und weiteren Partnern mit dem Ziel, eine geordnete Rückführung der Gäste zu ermöglichen.
Was mit gebuchten Reisen ab dem 27. September ist, steht zurzeit noch nicht fest. Darüber entscheiden der Insolvenzverwalter und der Reiseinsolvenzversicherer. Gäste in den Urlaubsgebieten mit gebuchtem Rückflug für heute oder morgen werden Unternehmensangaben zufolge zurücktransportiert.