Fluggesellschaften in der Europäischen Union müssen ihre Start- und Landerechte an großen Airports künftig wieder stärker nutzen, um diese zu behalten. Laut einer Mitteilung des Rats der EU-Staaten einigte man sich am Mittwoch darauf, dass nach den Ausnahmen aufgrund der Corona-Krise für die Wintersaison wieder nahezu die alte Regelung für die Nutzung der Slots gelten soll.
Demnach ist im Winterflugplan eine Nutzungsquote von 75 Prozent vorgesehen, wogegen es in diesem Sommer noch 64 Prozent waren. Normalerweise müssen Airlines mindestens 80 Prozent ihrer Start- und Landerechte nutzen, damit sie in der nächsten Flugplanperiode ihre Slots behalten dürfen. Diese Vorschrift war während der Pandemie ausgesetzt worden, um unnötige Leerflüge der Fluggesellschaften zu vermeiden.
Die neue Regelung muss von den EU-Staaten noch abgesegnet werden, was laut der Mitteilung voraussichtlich am 17. Oktober geschehen wird.