Verkehr

Verbraucherzentrale plant Sammelklage gegen Invia

Auf verschiedenen Invia-Portalen wird eine laut VZBV rechtlich nicht zulässige „Service Fee“ erhoben

Auf verschiedenen Invia-Portalen wird eine laut VZBV rechtlich nicht zulässige „Service Fee“ erhoben. Foto: CentralITAlliance/istockphoto

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) plant eine Sammelklage gegen Invia. Grund ist, dass laut VZBV die Invia Flights Germnay GmbH auf Portalen wie Fluege.de, Flug.de, Billigfluege.de oder Airline-direct.de unzulässige Gebühren bei der Bezahlung mit allen gängigen Kreditkarten verlangt. Diese „Service-Fee“ ist laut den Verbraucherexperten rechtlich nicht zulässig.

Verband sucht betroffene Verbraucher

Der Verband sucht nun Betroffene, um mit einer Sammelklage gegen das Unternehmen vorzugehen.

„Fluege.de und Co. greifen Verbrauchern tief in die Tasche – es sei denn, sie bezahlen ihren Flug mit einer völlig unüblichen Kreditkarte“, sagt Henning Fischer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des VZBV.

Mehr als 100 Euro Gebühr

Für alle anderen Zahlungsmittel falle eine Gebühr an, die oft mehr als 100 Euro betrage. Einzig Kunden, die mit einer auf das jeweilige Portal zugeschnittenen Kreditkarte bezahlten oder an einem kostenpflichtigen Vorteilsprogramm teilnähmen, müssten die sogenannte „Service Fee“ nicht zahlen.

Interessant: Kunden, die auf den Internetportalen Ab-in-den-Urlaub.de oder Reisen.de einen Flug buchen möchten, werden auch auf die Website Fluege.de weitergeleitet.

Betroffene Verbraucher, die bei der Flugbuchung eine „Service Fee“ zahlen mussten, können sich nun beim VZBV melden und ihren Fall auf dieser Website schildern.

Falls sich genügend Verbraucher melden, will der VZBV eine Sammelklage erheben. Ziel ist, dass betroffenen Verbraucher ihre bereits entrichtete „Service Fee“ erstattet bekommen.

Arne Hübner
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