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Urteil: Reisepreiserstattung auch ohne Reisewarnung

Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt könnte weitreichende Konsequenzen für die Reisebranche haben. Foto: QuinceCreative/pixabay

Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt könnte weitreichende Konsequenzen für die Reisebranche haben. Foto: QuinceCreative/pixabay

Ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main könnte die gesamte Reisebranche kräftig durcheinanderwirbeln. Denn es besagt: Möchte ein Kunde aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus seine Reise nicht antreten, muss der Veranstalter unter Umständen auch dann den vollen Reisepreis zurückerstatten, wenn keine Reisewarnung für das Zielgebiet besteht.

Geklagt hatte ein Mann, der am 7. März dieses Jahres eine Reise in den Golf von Neapel selbst storniert hatte. Zu diesem Zeitpunkt lag noch keine Reisewarnung für sein Urlaubsziel vor, die Ansteckungsrate war jedoch bereits sehr hoch. Der Veranstalter bestand auf der vertraglich festgeschriebenen Stornierungsgebühr.

Dies sah das Amtsgericht Frankfurt anders und sprach dem Kläger die Erstattung des vollen Reisepreises zu. In der Begründung hieß es, „dass bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus genüge“, um die Reise kostenlos stornieren zu können. Eine Reisewarnung sei nicht zwingend erforderlich.

Es ist anzunehmen, dass das Urteil große Signalwirkung haben und eine Reihe weiterer Klagen gegen Reiseveranstalter nach sich ziehen wird.