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Flugzeiten: Verbraucherzentrale verliert

Veranstalter dürfen auch dann eine verbindliche Rechnung und Bestätigung für eine Reisebuchung erteilen, wenn die Abflugzeiten einzelner Flugpassagen noch nicht feststehen. Mit diesem Urteil widersprach das Landgericht Düsseldorf am 4. Juli einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen Schauinsland Reisen (SLR) und erhöhte damit die Rechtssicherheit für Reiseveranstalter. Diese können weiterhin an ihrer Praxis festhalten, bei langfristigen Buchungen nur ungefähre Flugzeiten anzugeben. Denn diese stünden bei Buchung oftmals noch gar nicht fest, argumentierte im vorliegenden Fall Schauinsland.

Allerdings monierte das Gericht den SLR-Hinweis „Die aktuellen Flugzeiten entnehmen Sie Ihren Flugtickets“. Dieser befand sich zu Beginn des Verfahrens im Oktober 2010 auf dem Rechnungsformular des Duisburger Veranstalters, wird allerdings seit über einem Jahr nicht mehr verwendet.