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Pauschalreiserichtlinie: DRV kritisiert Gesetzesentwurf

Am heutigen Dienstag hat die Europäische Kommission den Vorschlag zur Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie vorgestellt. Grundsätzlich hält der Deutsche Reise Verband (DRV) den Vorschlag für eine gute Grundlage für das nun beginnende Gesetzgebungsverfahren, besonders hinsichtlich der stärkeren Einbindung von Online-Buchungen. „Der Gesetzesentwurf enthält jedoch auch Neuregelungen, die wir sehr kritisch sehen“, so DRV-Präsident Jürgen Büchy.

Für besonders belastend hält der Verband die Klausel, dass Reiseveranstalter auch in Fällen höherer Gewalt die Kunden finanziell entschädigen sollen. Durch solch eine Regelung würde das allgemeine Lebensrisiko des Kunden dem Veranstalter aufgebürdet. „Das wird zu Mehrkosten bei den Reiseveranstaltern führen und damit die Preise für Pauschalreisen verteuern“, ist Büchy überzeugt.

Weiterhin kritisiert der DRV die zusätzlichen Informationspflichten und die Einschränkung der Flexibilität des Reiseveranstalters, die der Kommissionsvorschlag zur Folge hätte – etwa in Bezug auf verschärfte Vorgaben bei einer Preiserhöhung nach Kauf oder die Verlängerung der zulässigen Frist zur Absage einer Gruppenreise, wenn die Mindestteilnehmerzahl noch nicht erreicht ist.

Der DRV will sich nun dafür einsetzen, dass „die Bedenken der Branche im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden“. „Als größter Outgoing-Markt in der EU wird diese Revision den deutschen Reisemarkt weitaus stärker betreffen als die meisten anderen Mitgliedstaaten“, so Büchy. Deshalb müsse sich Deutschland Gehör verschaffen und sicherstellen, dass die gut funktionierenden Lösungen, die man bereits hätte, durch die Revision nicht ausgehebelt würden.

Die EU-Pauschalreiserichtlinie ist das wichtigste EU-Gesetz für die Reisebranche.