Reisevertrieb

Rabatt-Aktion: Portal wirbt bei Stadtwerken Bonn

Immer wieder gibt es im touristischen Vertrieb Prozente – auch wenn es mitunter juristisch heikel ist

Immer wieder gibt es im touristischen Vertrieb Prozente – auch wenn es mitunter juristisch heikel ist. Foto: Tony Hegewald/pixelio.de

Mit einem neuen Vorstoß beim Thema Rückvergütung macht in diesen Tagen das Online-Portal Reise-vorteile.de auf sich aufmerksam. Unter dem Motto „Reisen mit Spargarantie“ wirbt es in einem Schreiben an die Belegschaft der Stadtwerke Bonn mit einem „4%-Rabatt für Reisebuchungen bei allen bekannten Veranstaltern – exklusiv für Mitarbeiter“.

Juristisch heikel sind dabei nicht nur der Begriff „Rabatt“ und die Ankündigung, dass die Gutschrift noch vor Reiseantritt überwiesen wird. Folgenschwer könnte auch folgender Satz des Werbeschreibens sein: „Sofern Ihnen bereits ein Angebot eines Internet-Anbieters oder eines Reisebüros vorliegt, können Sie dieses direkt bei Reise-Vorteile.de buchen.“

„Hier wird ganz klar formuliert, dass man sich im Reisebüro Angebote holen soll, um dann Online mit Rabatt zu buchen. Frecher geht es nicht mehr“, ärgert sich Henning Sperling vom TUI Reisecenter Casedo Travel in Königswinter. Auch Reiseveranstalter dürften sich den Hinweis genau anschauen. Denn nicht wenige von ihnen – unter anderem Ameropa, Thomas Cook, Rewe Touristik und FTI – haben in den vergangenen Jahren ihre Agenturverträge um den Passus „Beratungsklau“ ergänzt.

Dort steht etwa bei Rewe Touristik: „Beim Verweis von Kunden an andere Agenturen und gleichzeitiger Aufforderung, die Buchung nach Beratung bei der eigenen Agentur vorzunehmen“, behalten sich Dertour, Meier’s, ITS & Co das Recht vor, „die Gesamtprovision rückwirkend auf sechs Prozent zu reduzieren“.