Reisevertrieb

Reisebüro-Tipp: Laufende Verträge überprüfen

Wer in der Krise überflüssige Verträge aussetzt, kann Geld sparen. Foto: Petros Tsonis/Stockphoto

Wer in der Krise überflüssige Verträge aussetzt, kann Geld sparen. Foto: Petros Tsonis/Stockphoto

Angesichts der immer geringer werdenden Liquidität sollten Reisebüros überprüfen, welche aktuellen Verträge sie vorübergehend auf Eis legen oder ganz kündigen können. „Viele Büros waren dabei schon sehr aktiv, andere weniger“, hört man zu diesem Thema von zahlreichen Steuerberatern.

Unter anderem geht es dabei um Kosten, die zurzeit nicht unbedingt nötig sind und damit auch nicht bei der Überbrückungshilfe angerechnet werden können. Dazu gehören banale Dinge wie der Blumenstrauß für ein Reisebüro, in das kaum noch Kunden kommen.

Aber auch zusätzlich angemietete Büroräume, die mittelfristig nicht benötigt werden und für die es keinen langfristigen Mietvertrag gibt, sollten für die Dauer der Krise aufgegeben werden. 

Das gleiche gilt für Google Ads. Hierbei sei zwar noch ungeklärt, ob die Kosten dafür bei der Überbrückungshilfe ansetzbar seien, heißt es etwa von der Düsseldorfer Kanzlei Beiten-Burkhardt. Man müsse sich jedoch darauf einstellen, dass der Antrag zur Erstattung nicht bewilligt werde. 

Eine Erstanalyse zum Überbrückungsgeld sowie Infos aller Art zum Thema bietet Beiten-Burkhardt hier an.

Auch Ketten und Kooperationen helfen bei der Erstberatung. Die Unternehmensberatung Hein & Kollegen (siehe hier) sowie Michael Faber vom Netzwerk Tourismuszukunft (Link) bieten neben ihren Beratungen auch regelmäßig Webinare zum Thema an.

Matthias Gürtler