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DRV: EU-Richtlinie Erfolg für Verband

Als „bedeutenden Erfolg in der Lobbyarbeit“ bezeichnet der DRV die Anpassungen bei der gestern verabschiedeten Verbraucherrichtlinie der EU. „Im Zuge des mehrjährigen Gesetzgebungsverfahrens ist es uns gelungen, die europäischen Entscheidungsträger zu überzeugen, vier entscheidende Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen“, sagt Anne Steinbrück, Europa-Beauftragte des DRV.

Folgenden Forderungen des DRV wurde in der Richtlinie entsprochen:

1. Pauschalreisen fallen nicht unter den Anwendungsbereich der neuen Richtlinie.

2. Reiseveranstalter haben auch künftig die Möglichkeit, in ihren Gruppenreiseverträgen eine Mindestteilnehmerzahl festzulegen.

3. Die so genannte Preisanpassungsklausel findet weiter Anwendung: Reiseveranstalter dürfen den Reisepreis auch künftig in einem begrenzten zeitlichen Rahmen und unter bestimmten Voraussetzungen – beispielsweise bei gestiegenen Steuern oder Wechselkursen – nach Kauf nachträglich anpassen.

4. Bei so genannten Haustür- und Fernabsatzgeschäften wird es kein gesondertes Widerrufsrecht bei der Vermittlung von touristischen Einzelleistungen geben.

Am Beispiel der Verbraucherrichtlinie werde deutlich, dass den Möglichkeiten und dem Nutzen der Harmonisierung auf EU-Ebene Grenzen gesetzt sind, sagt Steinbrück. Nach Ansicht des DRV müssten rechtliche Grundlagen differenziert nach Märkten und Branchen erstellt werden.