Veranstalter

Anzahlungen: ADAC im Irrtum

Mit Verwunderung haben vor allem die X-Veranstalter eine Mitteilung des ADAC vernommen, nach der bei Pauschalreisen eine maximale Anzahlung von 20 Prozent zulässig sei. Dies sei schlichtweg falsch, so der einhellige Tenor. Die aktuelle Rechtslage ermögliche durchaus Anzahlungen bis maximal 40 Prozent. Entscheidend sei, dass der Veranstalter höhere Kosten nachweisen könne. Dies sei im X-Geschäft aufgrund hoher Anzahlungen bei Airlines der Fall.

Die jüngste Mitteilung des ADAC basiert auf einem Urteil des Landgerichts Leipzig gegen Urlaubstours vom November 2011. Der Unister-Veranstalter legte dagegen Berufung ein – entschieden ist bislang noch nichts.
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