Der staatliche Überbrückungskredit für Condor in Höhe von 380 Millionen Euro nach der Pleite des Mutterkonzerns Thomas Cook ist mit EU-Recht vereinbar. Dies hat nun das Gericht der Europäischen Union entschieden und damit eine Klage des Billigfliegers Ryanair zurückgewiesen. Dass die finanziellen Schwierigkeiten der Airline auf der Liquidation der Thomas-Cook-Gruppe beruhten, habe der Genehmigung dieser Beihilfe durch die Europäische Kommission nicht entgegengestanden, so das Gericht in einer Mitteilung.
Ryanair argumentierte mit „willkürlicher Kostenverteilung“
Im Zuge der Cook-Pleite Ende September 2019 hatte der Ferienflieger Insolvenz beantragt, am selben Tag meldete die Bundesrepublik Deutschland bei der EU-Kommission die Staatshilfe an, die auf sechs Monate begrenzt war. Einige Wochen später genehmigte Brüssel den vorgesehenen Millionenkredit vom Bund und dem Land Hessen, da dieser nach Ansicht der Kommission den Wettbewerb in der EU nicht übermäßig verzerre. Das Geld werde „im Interesse der Fluggäste zur ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung der Flugdienste beitragen“, hieß es damals.
Gegen diesen Beschluss klagte Ryanair – unter anderem mit dem Argument, dass Beihilfen gemäß der EU-Leitlinien nur dann in Frage kämen, wenn es sich nachweislich um Schwierigkeiten des Unternehmens selbst handle und nicht „auf eine willkürliche Kostenverteilung innerhalb der Gruppe“ zurückzuführen sei.
Gericht: Condor-Probleme aufgrund der Cook-Liquidation
Das Luxemburger Gericht ist anderer Ansicht: Die Klägerin habe nicht die Schlussfolgerungen der Kommission widerlegen können, dass die Finanzprobleme hauptsächlich auf die Liquidation der Cook-Gruppe zurückzuführen seien und nicht auf besagte Kostenverteilung. Zudem wiesen die Richter den Vorwurf zurück, die Kommission habe einen Rechtsfehler begangen, indem sie entschieden habe, kein förmliches Prüfverfahren einzuleiten.
In einem ähnlichen Fall hatte Ryanair einen Teilerfolg erzielt. Die Genehmigung der millionenschweren Staatshilfen für Condor zur Bewältigung der Corona-Krise hatte das Gericht zwar aufgehoben, aber die Folgen dieser Nichtigerklärung ausgesetzt und die EU-Kommission aufgefordert, beim Genehmigungsverfahren nachzubessern.