Weil zum 1. Mai in Deutschland die Steuer für Flugtickets erhöht wird, macht Ryanair von einem Passus in den AGB Gebrauch und stellt die Mehrkosten auch Kunden mit bereits gebuchten Flügen in Rechnung. Medienberichten zufolge fordert der Billigflieger zwischen 2,80 Euro und 12,77 Euro als Nachzahlung, die Differenz zwischen den alten und neuen Steuersätzen.
In den AGB von Ryanair heißt es wörtlich: „Steuern sind laufenden Änderungen unterworfen und können auch nach dem Datum Ihrer Buchung erhoben werden. Wenn eine solche Steuer nach Ihrer Buchung erhoben oder erhöht wird, sind Sie verpflichtet, diese (bzw. die Erhöhung) vor der Abreise zu bezahlen. Alternativ können Sie sich entscheiden, den Flug nicht anzutreten. In diesem Fall werden Ihnen Ihre Flugkosten vollständig erstattet.“
Auf die Nachzahlregelung angesprochen bezeichnet Ryanair die Entscheidung der Berliner Ampel-Regierung für eine höhere Ticketsteuer als „lächerlich“. Alle Passagiere, die ab dem 1. Mai von Deutschland abfliegen, müssten „die erhöhte Luftverkehrssteuer der deutschen Regierung zahlen, unabhängig davon, wann sie ihren Flug gebucht haben“, erklärt die Airline in einem Statement.
Lufthansa wird keine Nachforderungen erheben
Von anderen Airlines sind bislang keine Pläne für Nachforderungen bekannt. So würden weder Lufthansa noch die Joint-Venture-Tochter Sun Express oder der Billigflug-Konkurrent Easyjet Tickets nachberechnen, so die Unternehmen auf ta-Anfrage. „Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer wurde am 27. März 2024 gesetzlich beschlossen. Für Flugtickets, die danach für Abflüge ab dem 1. Mai 2024 gekauft wurden und werden, gilt die erhöhte Luftverkehrsabgabe“, heißt es vom Lufthansa-Konzern.
Nicht nur bei Ryanair, sondern auch generell in der Luftfahrtbranche ist der Unmut wegen der Flugsteueranhebung seit Monaten groß. „Mit der erneuten Erhöhung der Luftverkehrsteuer um rund 25 Prozent drohen weitere Einschnitte bei der Erholung des Luftverkehrs in Deutschland“, erneuert Jost Lammers, Präsident des Branchenverbands BDL, die Kritik. Zudem werde die Investitionskraft der Fluggesellschaften für die Dekarbonisierung des Luftverkehrs gemindert.
Der BDL forderte die Bundesregierung daher erneut auf, die milliardenschweren Einnahmen wie im Koalitionsvertrag vereinbart für Klimaschutzmaßnahmen im Luftverkehr zu verwenden.