Kreuzfahrten

Israel-Kreuzfahrten: Kostenfreier Rücktritt kann gerechtfertigt sein

Kann man kostenfrei von einer Kreuzfahrt zurücktreten, wenn es zu einer Routenänderung im östlichen Mittelmeer aufgrund der aktuellen Lage in Israel kommt und die Häfen Haifa und Ashdod gestrichen werden? Diese „Frage der Woche“ beantwortet der Rechtsanwalt Kay P. Rodegra, Dozent für Reise- und Luftverkehrsrecht, in seiner „Würzburger Tabelle“, einer Übersicht über Reiserechtsfälle und -urteile.

Darin heißt es: Ein kostenfreier Rücktritt von einer Pauschalreise ist möglich, wenn es zu einer erheblichen Änderung der Reiseleistungen kommt. Gerichte urteilen bei einer Routenänderung auf einer Kreuzfahrt hierzu unterschiedlich, darum kann an dieser Stelle nur eine Einschätzung abgegeben werden. Fällt zum Beispiel nur ein zugesagter Hafen von einer Vielzahl von geplanten Häfen aus, liegt zwar ein Reisemangel vor, der zu einer Minderung des Reisepreises berechtigt, aber gleichwohl ist die Änderung nicht erheblich. Sollte allerdings auf einer beispielsweise einwöchigen Kreuzfahrt der Anlauf in Israel das Highlight der Reise sein, ist beim Ausfall der geplanten Häfen eine erhebliche Änderung gegeben, so dass ein kostenfreier Rücktritt gerechtfertigt ist.

Am gestrigen Dienstag hatten MSC und TUI Cruises Ausweichhäfen für Ashdod und Haifa bekanntgegeben.

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