Reisevertrieb

Holidaycheck geht gegen Unister vor

Niederlage vor dem Landgericht München: Unister muss die Werbung für das neue Gütesiegel Holidaytest vorerst einstellen

Niederlage vor dem Landgericht München: Unister muss die Werbung für das neue Gütesiegel Holidaytest vorerst einstellen. Screenshot: ta

Das Landgericht München hat dem zu Unister gehörenden Online-Reisebüro Reisen.de die Werbung mit dem Gütesiegel „Holidaytest“ per einstweiliger Verfügung untersagt. Damit reagierte das Gericht auf einen entsprechenden Antrag des Bewertungsportals Holidaycheck.

Das Schweizer Unternehmen sieht in der Werbung der Leipziger mit dem angeblich „unabhängigen Gütesiegel“ eine „freche Täuschung“ der Urlauber. Denn es erwecke beim Verbraucher den Anschein eines objektiven Prüfverfahrens. Dem schloss sich das  Landgericht München an: Holidaytest sei eine ernstzunehmende Irreführung des Verbrauchers, hieß es.

Das Gütesiegel von Unister ist im Stil von Stiftung Warentest gestaltet und wird derzeit von Reisen.de mit RTL-Prominenten wie den Dschungelcamp-Moderatoren Sonja Zietlow und Dirk Bach beworben. Damit müsste voraussichtlich am Dienstagnachmittag Schluss sein: Die einstweilige Verfügung wurde bereits am Freitag erwirkt und müsste heute in Leipzig eintreffen. Bei einem Verstoß gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts München droht Unister ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.