Reisevertrieb

IHK-Forderungen: Nicht überall bezahlen!

Reisebüros in den Einzugsgebieten Köln und München sollten den Zahlungsaufforderungen der IHK entgegentreten, rät der BffK

Reisebüros in den Einzugsgebieten Köln und München sollten den Zahlungsaufforderungen der IHK entgegentreten, rät der BffK. Foto: Shutterstock

Reisebüros in den Einzugsgebieten der Industrie- und Handelskammern von München und Köln sollten vorerst nicht auf Zahlungsaufforderungen der Kammern reagieren. Das empfiehlt der Bundesverband für freie Kammern (BffK), der sich seit Jahren gegen die Zwangsmitgliedschaften in den IHK engagiert.

Der Verband beruft sich dabei auf Gerichtsurteile, bei denen man zu Jahresbeginn bereits zum dritten Mal in Folge erfolgreich die Vermögensbildung einer IHK vor Gericht „angegriffen“ habe, berichtet Kai Boeddinghaus, Bundesgeschäftsführer des BffK.

Die 80 IHK in Deutschland finanzieren sich derzeit aus den Beiträgen von knapp 8,5 Millionen Pflichtmitgliedern. Dagegen wehrt sich der BffK und setzt sich für eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis ein. Dabei kann der Lobby-Verband auch auf die Unterstützung aus dem Reisebüro-Vertrieb zählen: Viele Inhaber sind mit ihrer Zwangsmitgliedschaft in den IHK unzufrieden.

Boeddinghaus zufolge ist München der dritte IHK-Bezirk nach Koblenz und Köln, in dem „rechtswidrige IHK-Millionenvermögen zu einer Aufhebung eines Beitragsbescheides“ geführt haben. Er ist sich deshalb sicher, dass die Kammern in Köln und München keine Bescheide an die Mitglieder verschicken dürften: „Weder für 2015, noch – was häufig geschieht – rückwirkend für 2014 oder gar für 2011.“

„Wer jetzt Bescheide bekommt, sollte nicht zahlen, sondern sich an die IHK und die Rechtsaufsicht wenden“, empfiehlt Boeddinghaus und verspricht: „Wir als Verband helfen dabei!“ Betroffene Unternehmen könnten damit „jetzt richtig Geld sparen“. Infos und Kontaktmöglichkeiten unter www.bffk.de.