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FTI: Urlaubsguthaben und Provisionsvorschuss

FTI bietet ein Urlaubsguthaben und einen Provisionsvorschuss an

FTI bietet ein Urlaubsguthaben und einen Provisionsvorschuss an. Foto: mg

Nach TUI präsentiert nun auch FTI eine Lösung zur Kompensation der wegen der Corona-Pandemie abgesagten Reisen. Kunden mit Direktinkasso-Buchung und Abreise zwischen dem 16. März und dem 30. April 2020 erhalten ein Urlaubsguthaben in Höhe der bereits geleisteten Zahlung sowie „FTI-Group-Cash“ im Wert von 200 Euro pro Buchung.

Letzteres ist unabhängig von der Höhe des Urlaubsguthabens. Das wiederum kann bis zum 31. Dezember 2021 im Reisebüro für Reisen der Marken FTI Touristik, 5 vor Flug, Big Xtra, LAL Sprachreisen und FTI Cruises eingelöst werden. Das dazugehörige FTI-Group-Cash ist einmalig bei Einlösung des Urlaubsguthabens als Flugpauschalreise in ausgewählten Zielgebieten für Leistungen vor Ort, etwa Ausflüge, anwendbar.

Eine konkrete Stornobestätigung, die Information über das jeweilige Guthaben und das FTI-Group-Cash erhalten Gäste innerhalb der nächsten 14 Tage per E-Mail oder per Post.

Um die Liquidität der Vertriebspartner zu stützen, so FTI, erhalten Reisebüros auch auf die mit dem Urlaubsguthaben neu gebuchten Reisen Provision. Diese wird als Vorschuss ausbezahlt. Stichtag ist dabei der 20. Mai 2020.

„Wir stehen zu 100 Prozent hinter den Vorschlägen des Deutschen Reiseverbands und haben auch die Entscheidungen der Deutschen Bundesregierung sehr begrüßt“, kommentiert FTI-Manager Ralph Schiller die aktuelle Lösung. „Allerdings können wir, sowohl im Sinne unserer Gäste und Partner, als auch rein rechtlich gesehen, nicht länger auf eine Bestätigung durch die EU-Kommission warten.“

Generell verlange man bei FTI „eine durch die Gesetzgebung einheitliche Gutscheinregelung für die Zukunft der Branche, die zur Sicherung der gesamten Reiseindustrie dringend benötigt wird“ – beispielsweise die Lösung des DRV, die bereits die Zustimmung der deutschen Regierung erhalten habe. Sollte in der von der Bundesregierung erwogenen Härtefallregelung, deren Details noch nicht bekannt sind, gefordert werden, dass für abgesagte Reisen für bestimmte Zielgruppen ausschließlich Auszahlungen erfolgen dürfen, oder Gäste eine Rückerstattung wünschen, wolle FTI dem nachkommen, ergänzt der Veranstalter.

Am Dienstag hatte bereits TUI ein Reiseguthaben-Modell vorgestellt (siehe hier). 

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